Sehr geehrter Herr Diefenbach, wie stehen Sie zum geplanten Ausbau der B45 zwischen Groß-Umstadt und Dieburg? Sind Sie für oder gegen den Ausbau? Und sehen Sie Alternativen zum geplanten Ausbau?

Portrait von Frank Diefenbach
Frank Diefenbach
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Frank Diefenbach zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Carolyn L. •

Sehr geehrter Herr Diefenbach, wie stehen Sie zum geplanten Ausbau der B45 zwischen Groß-Umstadt und Dieburg? Sind Sie für oder gegen den Ausbau? Und sehen Sie Alternativen zum geplanten Ausbau?

Portrait von Frank Diefenbach
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen auf diesem Weg gerne beantworte. Der Ausbau der
B 45 zwischen Groß-Umstadt und Dieburg soll über den Bundesverkehrswegeplan umgesetzt werden. Gleichzeitig steht entlang dieser Strecke die Ausweisung eines Naturschutzgebietes an, mit dem dieser Ausbau konkurrieren könnte. Bei der Betrachtung dieser Sachlage wünsche ich mir etwas mehr Weitblick auch für Fragen des Naturschutzes und lehne eine voreilige blinde Fokussierung auf den Bau der B 45 ab.

Beim NSG „Forstwald“ handelt es sich um eine Naturwaldentwicklungsfläche größer 100 ha, die wie weitere Naturwaldentwicklungsflächen dieser Größe als Naturschutzgebiet rechtlich auszuweisen ist. Für die dauerhafte Sicherung der Naturwaldentwicklungsflächen als Naturschutzgebiete haben wir GRÜNE uns seit langem eingesetzt. In dem vom zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt eingeleiteten Verfahren zur Ausweisung des NSG „Forstwald“ wurde Hessen Mobil als Träger öffentlicher Belange direkt beteiligt. Die Anhörungsfrist in dem Verfahren lief bis Ende April dieses Jahres. Nachdem die Anhörung nunmehr abgeschlossen ist, liegt auch von Hessen Mobil eine Stellungnahme vor. Hessen Mobil weist darin darauf hin, dass derzeit eine Behinderung der Planung des Ausbaus der B 45 durch die NSG-Ausweisung nicht abschließend beurteilt werden könne. Auch könnten potentielle Auswirkungen eines Ausbaus der B 45 auf das Naturschutzgebiet zum jetzigen Zeitpunkt nicht benannt werden. Inwieweit eine Betroffenheit des Ausbaus der B 45 durch die NSG-Ausweisung vorliegt, wird also erst im Laufe des weiteren Verfahrens geklärt werden. Aus meiner Sicht gibt es keinen Grund von der NSG-Ausweisung abzuweichen.