Frage an Franz-Xaver Romer bezüglich Umwelt

Portrait von Franz-Xaver Romer
Franz-Xaver Romer
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Franz-Xaver Romer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von alfred z. •

Frage an Franz-Xaver Romer von alfred z. bezüglich Umwelt

die Besteuerung von Bio-Diesel und Pflanzenoel widerspricht, (auch ´lt. der Regierung) doch dem Umweltschutz. Weshalb wird dann die dieser Teil des Energiesteuergesetzes nicht wieder zurückgenommen?

Portrait von Franz-Xaver Romer
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Zahler,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der Bundesgesetzgeber war gezwungen, Biodiesel schrittweise steuerlich zu belasten, und zwar zum einen, weil die Steuerausfälle für den deutschen Fiskus eine enorme Höhe erreichten – im Jahre 2004 ca. 0,6 Mrd. €, im Jahre 2005 ca. 1,2 Mrd. € und im letzten Jahr rund 2 Mrd. €.

Eine Fortführung der bisherigen Subvention hätte zum anderen zu einer deutlichen Überförderung der Biokraftstoffbranche geführt, was von der Europäischen Kommission nicht gebilligt worden wäre.

Auch im Hinblick auf den europäischen Markt war es grundsätzlich geboten, die steuerliche Förderung teilweise auslaufen zu lassen. Denn die vor dem Inkrafttreten des Energiesteuergesetzes geltende steuerliche Förderung war in Deutschland wesentlich attraktiver als in allen anderen EU-Staaten, so dass Biokraftstoffe fast ausnahmslos nach Deutschland exportiert wurden.

Derzeit könnte es u.U. noch zu früh sein, um die Auswirkungen des Biokraftstoffquotengesetzes auf die gesamte Biokraftstoffbranche beurteilen zu können, da diese Regelung erst Januar 2007 in Kraft getreten ist und das Energiesteuergesetz vor weniger als einem Jahr, nämlich am 1. August 2006 seine Wirkung entfaltete. Hinzu kommt, dass aktuell aufgrund der Entwicklung der Ölpreise und seit Erhöhung der Umsatzsteuer zum 1. Januar 2007 von 16 % auf 19 % der Steuervorteil von reinem Pflanzenöl gegenüber Biodiesel und fossilem Diesel größer geworden ist. Insbesondere beim reinen Pflanzenöl hat das Biokraftstoffquotengesetz an der Konkurrenzfähigkeit gegenüber dem fossilen Diesel derzeit nichts wesentliches geändert. Pflanzenöl ist – auch wenn es als Kraftstoff verwendet wird – in der Regel lebensmitteltauglich und unterliegt damit dem niedrigen Umsatzsteuersatz von 7 %. Reines Pflanzenöl wird zwar über die „fiktive Quote“ mit 2,07 Cent/Liter steuerlich belastet, im gleichen Zuge hat sich jedoch fossiler Diesel durch die vorgeschriebene Beimischung von Biodiesel verteuert.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird die weitere Entwicklung auf dem Biodieselmarkt sorgfältig beobachten und rechtzeitig die notwendigen Entscheidungen auch im Hinblick auf die notwendige Reduzierung des CO2-Ausstosses treffen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Franz Romer