Sehr geehrte Frau regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey, heute am letzten Wintertag: Bis wann wird die Obdachlosigkeit in Berlin beseitigt sein?

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Frage von Mathias T. •

Sehr geehrte Frau regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey, heute am letzten Wintertag: Bis wann wird die Obdachlosigkeit in Berlin beseitigt sein?

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Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ein sicheres Zuhause ist die Grundlage für ein eigenständiges Leben. Deshalb ist die wirkungsvolle Bekämpfung von Obdachlosigkeit ein so entscheidendes Thema. Dabei verfolgen wir das Konzept des „Housing first“.

Unsere Pläne zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit haben wir im Koalitionsvertrag festgehalten. Hier heißt es:

„Auf Grundlage der Ergebnisse der Strategiekonferenzen wird der Berliner Masterplan zur Überwindung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030 unter Nutzung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) gemeinsam mit den Akteur*innen der Wohnungslosenhilfe und im Dialog mit den europäischen Nachbarn umgesetzt. Die Strategiekonferenzen zur Wohnungslosenhilfe werden unter stärkerer Beteiligung der Betroffenen fortgeführt.

Bezirke, die Fachstellen zur Prävention von Wohnungs- und Obdachlosigkeit errichten, werden dabei personell und finanziell unterstützt. Der Senat prüft, inwieweit Zwangsräumungen von besonders vulnerablen Personengruppen erst vollzogen werden können, wenn für diese Ersatzwohnraum bereitgestellt wird. Ebenso sollen zukünftig alle Zwangsräumungen von den Gerichten erfasst und den Sozialämtern gemeldet werden. Die Koalition setzt sich zudem im Bund dafür ein, dass bei Begleichung von Mietschulden auch die ordentliche Kündigung unwirksam wird.

Die Koalition verfolgt das Prinzip Housing First, verstetigt die existierenden Projekte und weitet sie auf besonders vulnerable Personengruppen aus, das gilt auch bei der vorerst noch notwendigen Unterbringung. [...]

Zur Verbesserung der Situation von suchtmittelabhängigen wohnungs- bzw. obdachlosen Frauen schafft die Koalition eine suchtmittelakzeptierende Einrichtung für Frauen. Die Koalition sichert die existierenden Kriseneinrichtungen. Die Koalition entwickelt bis Mitte 2023 gemeinsam mit den Bezirken ein Modell zur bedarfsgerechten Flexibilisierung des Hilfesystems gemäß §§ 67 ff. SGB XII. Für wohnungslose Menschen mit seelischen Behinderungen und psychischen Beeinträchtigungen strebt die Koalition bis 2024 an, niedrigschwellige Leistungen für Wohnraum zu gewährleisten. Die Koalition sichert weiterhin niedrigschwellige Angebote, um obdachlose Menschen in die Regelsysteme zu begleiten. Das Modellprojekt Obdachlosenlots*innen wird ebenso wie die 24/7-Unterkünfte weitergeführt und evaluiert. Danach wird über die Verstetigung entschieden. Die Vermittlung von Obdachlosen in Unterkünfte („Clearing“) wird berlinweit vereinheitlicht. Ab der Kältesaison 2022/2023 wird die Kältehilfe zentralisiert und die Höhe der Tagessätze an die realen Kosten angepasst.“

Den vollständigen Abschnitt zu Soziales und Inklusion aus dem Koalitionsvertrag finden Sie hier:

https://spd.berlin/koalitionsvertrag/soziales-und-inklusion/

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Giffey (Team)
 

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