Weshalb benatragen Sie nicht das Verbotsverfahren der AfD und lassen das Verfassungsgericht die Frage beantworten?
Sehr geehrter Herr Merz,
die AfD auf Verfassungsmäßigkeit zu prüfen stellt sich in Anbetracht der hiesigen Ereignisse und dem neuen Gutachten der GFF zunehmend als moralische Pflicht dar. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags und Sie als Bundeskanzler im Besonderen haben die große Verantwortung, Land und Bürger vor einem erneuten Verfall in historisch schreckliche Zeiten zu bewahren. Nicht umsonst haben die Urväter und -mütter des Grundgesetzes diese Möglichkeit vorgesehen: Um der Demokratie eine Waffe gegen den Wolf im Schaafspelz mit auf den Weg zu geben.
Sie sagen, ein Verbotsverfahren hätte keinen Erfolg. Viele Experten sehen das anders.
Weshalb greifen Sie dem juristischen Verfahren vorweg?
Weshalb verweisen Sie als verantwortlicher Politiker auf eine nicht-verifizierte Rechtsnorm?
Halten Sie es nicht für gesellschaftlich ungesund, diese Spannung so in dieser Form aufrechtzuerhalten?
Weshalb gebieten Sie dem politischen Rechtsradikalismus in Deutschland nicht Einhalt?
Sehr geehrter Herr W.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch.de“ eine Frage an mich gerichtet. Dafür danke ich Ihnen.
Ich stehe Bürgerinnen und Bürgern selbstverständlich für Fragen, Hinweise und Anliegen zur Verfügung. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass ich solche Zuschriften grundsätzlich über meine direkten Kommunikationskanäle beantworte.
Sie erreichen mein Abgeordnetenbüro per E-Mail unter friedrich.merz@bundestag.de oder postalisch über den Deutschen Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.
Fragen zur Arbeit der Bundesregierung und zur Bundespolitik können zudem über die Internetseite der Bundesregierung unter https://www.bundeskanzler.de/bk-de/service/kontakt oder per E-Mail an bundeskanzler@bundesregierung.de gerichtet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Friedrich Merz MdB
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
