Geplante Einstellung des Garantiefonds Hochschule zum 31.12.2026: Wer ersetzt Beratung und Förderung?
Sehr geehrter Herr MdB Güntzler,
in Übereinstimmung mit den Äußerungen des BMBFSFJ der Presse gegenüber begründen Sie die geplante Einstellung des Garantiefonds Hochschule (GF-H) u.a. damit, dass es alternative Förderangebote gebe.
Was würden Sie dann auf die folgende Anfrage antworten: „Ich wollte einen GF-H-geförderten C1-Kurs besuchen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass dieser wegen fehlender Finanzierung nicht stattfindet. Welche Alternativen oder Förderprogramme gibt es?“
Es gibt keine gleichwertige Alternative. Kein Programm verbindet unabhängige Bildungsberatung, individuelle Begleitung und Förderung bis zur Studienaufnahme.
Was empfehlen Sie diesem studierfähigen und hochmotivierten jungen Menschen ganz konkret? Wer begleitet und finanziert seinen Weg zum C1-Niveau und ins Studium?
Dies ist erst die erste von vielen solchen Anfragen. Können und wollen Sie die Folgen dieser Entscheidung für Fachkräftesicherung, Integration und Deutschlands internationale Reputation verantworten?
Sehr geehrte Frau K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage und für das konkrete Beispiel, das Sie schildern. Es macht anschaulich, worum es geht, und ich nehme Ihr Anliegen ernst.
Lassen Sie mich zunächst den Rahmen benennen, in dem diese Entscheidung steht: Die Haushaltsjahre ab 2027 stellen den Bund vor erhebliche Herausforderungen. Steigende Ausgaben für Verteidigung, Sicherheit, Soziales und Zinsen treffen auf begrenzte Spielräume. In dieser Lage ist es unvermeidlich, dass jede Ausgabe auf ihren Nutzen geprüft wird – auch bewährte und langjährige Programme. Das zuständige Ministerium hat den Garantiefonds Hochschule in diesem Zuge zur Disposition gestellt und dabei auch auf andere bestehende Förderstrukturen verwiesen.
Ich will dazu sachlich zwei Dinge festhalten. Erstens: Ein einzelnes Programm, das unabhängige Bildungsberatung, individuelle Begleitung und die Förderung bis zur Studienaufnahme so aus einer Hand bündelt wie der GF-H, gibt es in dieser Form nicht ein zweites Mal. Es existieren einzelne Bausteine – etwa berufsbezogene Deutschsprachkurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, BAföG für die Studienphase oder die Studienkollegs der Länder –, die den Garantiefonds aber nicht vollständig ersetzen und im Einzelfall nicht immer greifen. Zweitens: Der GF-H ist mit rund 16 Millionen Euro im Jahr ein vergleichsweise kleiner Posten, der eine messbare Wirkung entfaltet – ein Großteil der Teilnehmenden erreicht das für ein Studium nötige Sprachniveau, viele nehmen anschließend ein Studium auf. Für ein Land, das über Fachkräftesicherung und Integration diskutiert, gehört genau das zu den Punkten, die man sorgfältig abwägen sollte, bevor man sie streicht.
Wichtig ist mir der Hinweis auf das Verfahren: Die fachliche und haushälterische Federführung liegt beim Bildungs- und Familienministerium und bei den zuständigen Haushaltsberichterstattern, nicht bei mir als finanzpolitischem Sprecher. Über den Bundeshaushalt 2027 entscheidet zudem nicht das Ministerium allein, sondern der Deutsche Bundestag; die parlamentarischen Beratungen stehen erst noch bevor. Dass der Garantiefonds bereits Ende 2023 vor dem Aus stand und der Haushaltsausschuss die Mittel damals wieder bereitgestellt hat, zeigt, dass solche Entscheidungen im Parlament fallen und dort auch korrigiert werden können.
Ich werde Ihr Anliegen und Ihr Fallbeispiel an die zuständigen Berichterstatter unserer Fraktion weitergeben, damit sie in die Beratungen zum Haushalt 2027 einfließen können. Ein bestimmtes Ergebnis kann ich Ihnen nicht zusagen; ich kann aber dafür sorgen, dass die Argumente dort ankommen, wo entschieden wird.
Für Ihr Engagement in dieser Sache danke ich Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Güntzler, MdB
