Warum stellt sich die Unionsfraktion gegen wissenschaftliche Untersuchungen beim Ehegattensplitting?
Sehr geehrter Herr Günzler, wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass das Ehegattensplitting Frauen von einer stärkeren Teilhabe an der Erwerbstätigkeit hindert. U. a. mit Folgen bei den Fachkräftfte und der Rente. Das hat selbst Herr Merz erkamnnt (z. B. seine Aussagen in der Fernsehsendung Maybritt Illner am 2. Juli 2026). Warum verhindert trotzdem die Union eine von allen Fachleuten geforderten reform des Ehegattensplittings? Das von Ihnen vorgebrachte "Argument" in der Fernsehsendung "Frontal" vom 29. September 2026 "Das sehe ich nicht so und das glaube ich auch nicht." halte ich für extrem schwach. Sollte man sich bei der Führung unseres Landes nicht eher auf Fakten und weniger auf "glauben" stützen?
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage. Gerne nutze ich die Gelegenheit Ihnen zu antworten.
Die Unionsfraktion stellt sich nicht gegen wissenschaftliche Untersuchungen. Ich bezweifle aber, dass das Ehegattensplitting Frauen in nennenswertem Umfang davon abhält, mehr zu arbeiten. Dazu stehe ich auch nach dem Interview. Die Forschung ist hier keineswegs einhellig, und die Ergebnisse hängen stark von den Annahmen der jeweiligen Modelle ab. Für viele Familien sind andere Hürden deutlich entscheidender: fehlende verlässliche Kinderbetreuung, starre Arbeitszeiten und die Regeln bei Minijobs. Auch der Sachverständigenrat Wirtschaft sieht die stärksten Fehlanreize für Zweitverdienende bei den Minijobs.
Genau darauf bezog sich der Bundeskanzler bei Maybrit Illner am 2. Juli 2026. Er kritisierte, dass Menschen, die fast ihr ganzes Berufsleben in Minijobs gearbeitet haben, im Alter schlecht abgesichert sind, und dass dies überwiegend Frauen betrifft. Zum Splitting selbst hat er deutlich gemacht, dass er darin kein Hindernis für die Erwerbstätigkeit von Frauen sieht.
Für das Splitting spricht vor allem: Wer heiratet, übernimmt rechtlich Verantwortung füreinander. Eheleute sind einander zum Unterhalt verpflichtet, und zwar nicht nur freiwillig, sondern gesetzlich (§§ 1360, 1360a BGB). Diese Pflicht kann über die Ehe hinaus fortbestehen (§§ 1569 ff. BGB). Davon profitiert auch der Staat: Bei Sozialleistungen wird das Einkommen des Ehepartners angerechnet (§ 9 Abs. 2 SGB II). Wenn das Recht Eheleute als Wirtschafts- und Unterhaltsgemeinschaft in die Pflicht nimmt, muss es diese Gemeinschaft auch bei der Besteuerung anerkennen. Genau das leistet das Splitting: Ehepaare mit gleichem Gesamteinkommen zahlen gleich viel Steuern, unabhängig davon, wie sie Erwerbs- und Familienarbeit untereinander aufteilen. Das Bundesverfassungsgericht hat das Splitting deshalb als sachgerechte, am Schutz von Ehe und Familie orientierte Besteuerung anerkannt (Art. 6 Abs. 1 GG). Eine Abschaffung würde vor allem Familien mit Kindern zusätzlich belasten.
Damit bin ich bei dem Punkt, der mir am wichtigsten ist: Paare sollen selbst und in eigener Verantwortung entscheiden, wie sie ihr Einkommen und ihr Familienleben organisieren. Die Lebensentwürfe sind heute vielfältig. Beide arbeiten in Vollzeit, einer reduziert vorübergehend für die Kinder oder die Pflege der Eltern, die Rollen wechseln im Laufe der Jahre. Was für eine Familie richtig ist, wissen die Eheleute selbst am besten, nicht der Staat. Aufgabe der Politik ist es daher nicht, ein bestimmtes Modell steuerlich zu bevorzugen oder zu bestrafen. Sie soll möglichst viele Modelle ermöglichen. Das Splitting verhält sich gegenüber dieser Entscheidung neutral, und das halte ich für richtig.
Mehr Erwerbstätigkeit von Frauen ist auch mein Ziel. Ich möchte es aber erreichen, indem wir Wahlmöglichkeiten erweitern: mit verlässlicher Betreuung, flexiblen Arbeitszeiten und besseren Minijob-Regelungen. Familien steuerlich höher zu belasten, um sie zu einem bestimmten Verhalten zu bewegen, ist dafür aus meiner Sicht der falsche Weg.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Güntzler, MdB
