Frage an Fritz Niedergesäß bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Fritz Niedergesäß
CDU
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Frage von Tilo P. •

Frage an Fritz Niedergesäß von Tilo P. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Wahlkreisbewerber,

wie Ihnen hoffentlich bekannt ist, gilt die Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht für Auszubildende.
Das stellt Auszubildende jedoch vor das Problem, dass im Zweifel keine Hilfe zur Ausbildung gezahlt wird. Vergleich ( http://www.zweit-ausbildung.de/lehre/alg2.htm )

Nun heißt es ja durchaus, dass lebenslanges Lernen nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel werden wird,
bzw. auch jemand mit gebrochener Erwerbsbiographie strebt evtl. mit 30, 32 oder 35 noch eine Ausbildung an.
All diesen Menschen wird es jedoch verwehrt, weil sie nicht in das Schema der sozialen Sicherung passen.
Im Zweifel befinden sich diese Menschen dann in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, ohne Perspektive auf
Besserung.

Gleichzeitig hält das aber auch davon ab, sich in einem Praktika während der Ausbildung einmal ausprobieren zu können,
weil wie bereits erwähnt, die fehlende Grundsicherung jemanden von einem solchen Wagnis abhält.

Auszubildende sind im übrigen die einzige Gruppe, die ich beim durchstöbern finden konnte, denen keine
Grundsicherungsleistung zur Verfügung steht, obwohl das BVerfG bereits 2009 entschieden hat, dass jedem ein
Existenzminimum zur sozialen Teilhabe zur Verfügung stehen muss. Vergleich ( http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html )

Daher die Fragen:

- ist es bereits im Parteiprogramm enthalten, dass Sie die Schaffung einer Grundsicherung für Auszubildene anstreben?
- inwieweit identifizieren Sie sich mit diesem Thema?
- werden Sie sich, sofern Sie in den Bundestag einziehen, auch diesem Thema annehmen?
- können potentielle Auszubildende auf Ihre Unterstützung bei der Sicherung ihrer Existenz, während der Ausbildung setzen?

Und da wir gerade beim Thema Grundsicherung sind, wäre eine Anhebung auf 437,-€ mit Ihrer Partei denkbar?
Hierbei sei angemerkt, dass die OECD die schwache Binnenkonjunktur kritisiert.

Viele Grüße

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

bei der Interaktion des SGB II oder des sogenannten „Hartz IV“ mit anderen Gesetzen gilt es zu beachten, dass das SGB II soziale Notfälle in allgemeiner Form ausgleichen soll. Dieses gilt nur dann, sofern es für diese Fälle nicht bereits spezielle gesetzliche Regelungen gibt. Sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kommt in diesen Fällen das vorgesehene Gesetz zur Wirkung und das SGB II ist als nachrangig anzusehen. Dies ist bei der Förderung durch das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) oder der BAB (Berufsausbildungsbeihilfe nach dem SGB III) der Fall.

Der Gedanke hinter diesen Überlegungen ist der Folgende:
Kommt die Einkommensprüfung der Eltern im Rahmen das BAföG oder der BAB zum Beispiel zu dem Ergebnis, dass aufgrund der guten wirtschaftlicher Verhältnisse, der Eltern, kein Anspruch auf eine Förderung besteht, wäre es der falsche Ansatz dies durch „Hartz IV“ zu kompensieren. Da die Leistungen nach dem SGB II ja nur bei Bedürftigkeit, also bei besonders schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen des jungen Menschen, durch das Jobcenter gezahlt werden könnten. Und die liegt dann in diesem Fall nicht vor.

Es muss daher immer eine Einzelfallprüfung erfolgen durch das Jobcenter. Dabei muss ermittelt werden, inwiefern Leistungen für den jungen Menschen vom Gesetz vorgesehen sind.
Als Resümee lässt sich aber sehr allgemein sagen, dass in jedem Fall eine Unterstützung vom Gesetzgeber vorgesehen ist. In den Fällen, in denen ein Jugendlicher als BAB- oder BAföG-Bezieher einen Antrag auf „Hartz IV“ stellt und der Jugendliche noch zu Hause wohnt, hat er prinzipiell einen Anspruch auf „Hartz IV“ und den Leistungen zum Lebensunterhalt. Sofern tatsächlich kein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt besteht, was der Fall wäre, wenn der Antragssteller in einer eigenen Wohnung lebt, besteht aber ein Anspruch auf Zuschuss zu den Mietkosten des Jugendlichen.

Daher besteht also, in den Grenzen der Systematik und der Zielstellung der jeweiligen Gesetze, auch eine Grundsicherung für Auszubildende durch das SGB II.

Damit ist am Ende festzuhalten, dass die von Ihnen bemängelten Punkte schon umgesetzt sind. Jedoch ist das Ganze nicht wirklich transparent und die Bearbeiter in den jeweiligen Behörden müssen auch auf diese Tatsachen verweisen. Dazu ist es nötig, diese Intransparenz aufzuhellen und so gezielt und bürgerfreundlich zu agieren.

Zur Frage der Höhe der Grundsicherung. Muss ich Ihnen sagen, dass unser vorrangigstes Ziel nicht sein sollte die Förderung zu erhöhen. Vielmehr wollen wir darauf hinarbeiten die Menschen die darauf angewiesen sind in Arbeit zu bringen. Damit die Zahl derer die auf Aufstockung und den Bezug von Leistungen nach SGB II angewiesen sind sinkt.
Die gute wirtschaftliche Situation, die durch die kluge Politik der CDU/CSU geschaffen wurde, ist ein guter Ausgangspunkt für dieses Vorhaben.

Mit freundlichen Grüßen

Fritz Niedergesäß