Frage an Gabi Weber von Jens S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Weber,
Ich bin Schüler in der Abendschule und in Sozialkunde haben wir im moment das Thema Sozialversicherung. Unter anderem haben wir auch über Probleme der zukünftigen Finanzierung des Sozialsystems gesprochen. Dabei ist mir die Beitragsbemessungsgrenze ins Auge gefallen, wobei sich mir die Frage stellt, wozu ist diese da? Wäre es nicht für das Sozialversicherungssystem sinnvoll und auch der Bevölkerung gegenüber gerechter, wenn alle den gleichen Prozentsatz zahlen würden?
Mit freundlichen Grüßen
Jens Seckler
Sehr geehrter Herr Seckler,
zunächst finde ich es gut, dass Sie sich in ihrem Sozialkundeunterricht mit der Finanzierung unseres Sozialsystems befassen. Das ist ein zugegebenermaßen komplexes Themengebiet. Bezüglich Ihrer Frage zur Beitragsbemessungsgrenze möchten ich Ihnen wie folgt antworten:
Unser Sozialstaat basiert auf dem Grundsatz, dass starke Schultern mehr Lasten tragen sollen als schwache. Es wäre in meinen Augen nicht gerecht, wenn die Beiträge, die ein Mensch in unsere Sozialkassen einzahlt, für jeden gleich hoch wären. Das hieße nämlich, dass ein Besserverdienender den gleichen Betrag zahlen würde, wie ein Geringverdiener. Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das Maximum, bis zu dem in den Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil eines Einkommens ist beitragsfrei. Damit soll gewährleistet werden, dass auch Gutverdiener nicht unbegrenzt hohe Beiträge zahlen sollen. Denn so wie der Geringverdiener nicht unbegrenzt belastet werden soll, soll es auch der Gutverdiener nicht werden. Das gebietet der Gleichheitsgrundsatz. Die SPD favorisiert ohnehin das Konzept einer Bürgerversicherung, in die alle einzahlen sollen, unabhängig von der Einkunftsart (Angestellte, Beamte, Selbstständige). Dadurch ließe sich unser Sozialversicherungssystem ebenfalls gerechter und finanziell robuster gestalten.
Mit freundlichen Grüßen
Gabi Weber, MdB