Frage an Gabriele Hiller-Ohm bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Gabriele Hiller-Ohm
Gabriele Hiller-Ohm
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Gabriele Hiller-Ohm zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Gerhard R. •

Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Gerhard R. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,

wird die SPD die Kirchensteuersubvention abschaffen?

Es geht hier nicht um die Kirchensteuer sondern um die steuerliche Abzugsfähigkeit dieses Mitgliedsbeitrages.

Diese steuerliche Subvention verursacht beim Staat jährliche Einnahmeverluste von mehr als 3 Milliarden Euro.
Für "Soziale Dienste" werden jährlich weniger als 1 Milliarde Euro von den Kirchensteuerkirchen ausgegeben.
Konfessionelle Krankenhäuser und Altenheime werden über Staatsgelder und Leistungsentgelte finanziert. Die Kirchen werben mit Leistungen, die Andere bezahlen.

Seriöse Fachleute wiesen nach, dass es keinen rechtlichen Zwang für die Beibehaltung der Kirchensteuersubvention gibt. Wenn diese trotzdem nicht abgeschafft wird, kann sie nur durch Kirchenaustritte langsam abgebaut werden

Freundliche Grüße
Gerhard Reth

Gabriele Hiller-Ohm
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reth,

die SPD- Bundestagsfraktion plant derzeit keine Änderungen bei den Kirchensteuersubventionen.

Die Kirchen genießen in Deutschland einige Sonderrechte gegenüber anderen wohltätigen Organisationen. Diese müssen im Einzelnen daraufhin geprüft werden, ob sie gerechtfertigt sind. Eine Abschaffung der Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer halte ich jedoch nicht für gerechtfertigt. Die Kirchen leisten in Deutschland einen wichtigen Dienst an der gesamten Gesellschaft, der sonst vom Staat finanziert und durchgeführt werden müsste. Die Kirchen in Deutschland werden dabei von ungefähr 70% der Bevölkerung durch ihre Kirchensteuerzahlungen finanziert. Dieser Teil der Bevölkerung erhält durch die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer einen Ausgleich dafür, dass ihre Zahlungen der gesamten Bevölkerung zugute kommen.

Die Förderer anderer gemeinnütziger Organisationen haben ebenfalls die Möglichkeit, ihre Spenden von der Steuer abzusetzen, deshalb sehe ich in der Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer selbst keine Ungerechtigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Hiller-Ohm