Frage an Gabriele Molitor bezüglich Finanzen

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Gabriele Molitor
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Frage von Dieter von L. •

Frage an Gabriele Molitor von Dieter von L. bezüglich Finanzen

Guten Tag Frau Molitor!

"Am 31. März hat Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2010 und 2011 vorgelegt. Damit sollen die Bezüge der Beamten, Richter und Soldaten sowie der Versorgungsempfänger des Bundes zeit- und inhaltsgleich dem Tarifergebnis vom 27. Februar 2010 angepasst werden. Als zentrale materiell rechtliche Regelungen sind folgende Verbesserungen vorgesehen:
1. Anhebung der Bezüge nach § 14 Bundesbesoldungsgesetz und § 70 Beamtenversor-gungsgesetz nach folgender Maßgabe: Erhöhung der Grundgehaltssätze durch lineare Anpassung zum 1. Januar 2010 in Höhe von 1,2 %, Erhöhung der Grundgehaltssätze durch lineare Anpassung zum 1. Januar 2011 in Höhe von 0,6 % sowie zum 1. August 2011 um 0,3 %.
2. Zusätzlich zu den linearen Anpassungen erhalten alle Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen im Jahre 2011 eine einmalige Zahlung in Höhe von 240,00 Euro."

Dieses Zitat stammt aus einer Antwort von Ihnen an Herrn Burggraf aus Euskirchen zum Thema Besoldung der Beamten usw. Meine Versorgungsbezüge wurden deshalb aufgrund der Progression um "€ 0,50gekürzt". Die Rente meiner Frau "+ €1,56." Passend zu diesem Thema wurde das Weihnachtsgeld für den entsprechenden Personenkreis entgegen aller Versprechungen gestrichen bzw verschoben.
Nunmehr hört man wird in den Medien verbreitet, dass sich die Abgeordneten im Deutschen Bundestag in vollkommener Einigkeit so mal eben für die nächsten 2 Jahren ihre Diäten um ca. € 300,00/Monat und Jahr erhöht haben.
Ich als betroffener Versorgungsempfänger (Hauptmann a.D.) und meine Frau als Rentenempfängerin (ca. € 360,00) empfinden dies als ziemlich dreist. Dies ganz besonders im Zusammenhang mit der o.a. Nichtgewährung des versprochenen Weihnachtsgeldes und den damit bemühten Begründungen. Ich bitte um Mitteilung wie Sie gestimmt haben und Stellungnahme zu Ihrer Erhöhung im Vergleich zu der oben angeführten.

Mit freundlichem Gruß,

Dieter von Lepel

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr von Lepel,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. Juli 2011, in der Sie sich mit der geplanten Erhöhung der Bezüge der Bundestagsabgeordneten auseinandersetzen und in diesem Zusammenhang auf Kürzungen bei den Pensionszahlungen an Beamte und den verminderten Satz für Sonderzahlungen an Bundesbeamte hinweisen.

Ich verstehe Ihre diesbezüglichen kritischen Anmerkungen und ich kann sie gut nachvollziehen. Für mich persönlich war und ist die Höhe meiner monatlichen Bezüge nicht relevant für mein politisches Engagement. Auch als Ratsfrau in Stadtrat von Erftstadt engagiere ich mich seit Jahren ehrenamtlich. Daher habe ich den parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion um Hintergrundinformationen zu der geplanten Erhöhung der Bezüge gebeten.

Seiner Antwort zufolge ist es Artikel 48 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz, der festlegt, dass Abgeordnete einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Nach § 11 des Abgeordnetengesetzes orientiert sich seit 1995 die Abgeordnetenentschädigung an den Bezügen eines Richters bei einem Obersten Gerichtshof des Bundes (R 6) und denen eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit von Kommunen mit mehr als 50.000 bis 100.000 Einwohnern (B 6). Ein Abgeordneter vertritt Wahlkreise mit 160.000 bis 250.000 Wahlbürgern.

Die Bezugsgröße R 6/B 6 wurde allerdings nie erreicht. Vor allem deshalb, weil die Mitglieder des Bundestages auf schon beschlossene Erhöhungen der Abgeordnetenentschädigung verzichtet haben. Tatsächlich lag die Abgeordnetenentschädigung zu Beginn der laufenden 17. Wahlperiode 6 Prozent unter den Bezugsgrößen. Nach Umsetzung der vorgeschlagenen Erhöhung am 1. Januar 2012 und 1. Januar 2013 würden sie erneut nicht erreicht: Die Monatsbezüge der Besoldungsgruppen R 6/B 6 betragen am 1. August 2011 8.524 Euro, ohne Sonderzuwendungsanteil 8.323 Euro. Nach Durchführung der zweistufigen Erhöhung erreicht die Abgeordnetenentschädigung den Betrag von 8.252 Euro.

Sehr geehrter Herr von Lepel, mir ist sehr wohl bewusst, dass die jetzt geplante Erhöhung in der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern und in der gesamten Außendarstellung sehr schwierig ist. Tatsache ist aber, dass es in der Verwaltung des Deutschen Bundestages Mitarbeiter gibt, die höhere Bezüge als die Abgeordneten haben. Auch in den Bundesministerien gibt es Unterabteilungsleiter, deren monatliches Salär das der Abgeordneten übersteigt. Wenn wir wollen, dass Politik von gut ausgebildeten Menschen gestaltet wird. Wenn wir auch in Zukunft im Wettbewerb um die klügsten Köpfe eine Chance haben wollen, dann müssen wir auch für attraktive Rahmenbedingungen sorgen.

Im Hinblick auf den verminderten Satz für Sonderzahlungen an Bundesbeamte und die angemerkten Kürzungen bei den Pensionszahlungen für Ihre Frau und Sie verstehe ich Ihre Enttäuschung. Allerdings weise ich darauf hin, dass Abgeordnete nach einer Legislaturperiode ihr Mandat wieder verlieren können. Eine feste Job-Garantie wie bei Beamten gibt es nicht. Auch bestehen nach nur einer Wahlperiode keine Pensionsansprüche oder ähnliches. Der Beamtenstatus hingegen ermöglicht einen Status unabhängig von den direkten Gehaltszahlungen, der ein attraktives Arbeitsverhältnis ermöglicht. Ich bitte Sie, diesen Aspekt bei der Bewertung der geplanten Erhöhung der Bezüge für die Abgeordneten zu bedenken.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Molitor