Frage an Gabriele Molitor von Silvia E. bezüglich Innere Sicherheit
Wie siehts mit Tierschutz, speziell Sodomie aus. Das ist derzeit nicht strafbar, aber vile Täter fangen mit Tieren an???
Sehr geehrte Frau Esch,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie mich um eine Stellungnahme zum Thema Tierschutz bitten. Gerne werde ich Ihnen die diesbezügliche Position der FDP-Bundestagsfraktion darlegen. Gleichzeitig möchte ich anmerken, dass für eine konstruktive politische Diskussion auch ein angemessener Fragestil verwendet werden sollte.
Für uns Liberale ist Tierschutz ein wichtiges gesamtgesellschaftliches Anliegen. Nicht zuletzt auf unsere Initiative hin ist der Tierschutz in Artikel 20a GG verankert worden. Wir begrüßen daher auch Ihr persönliches Engagement für Tiere. Neben dem gesetzlichen Tierschutz setzt die FDP-Bundestagsfraktion auf die Selbstverantwortung von Tierhaltern und –nutzern. Auch das ehrenamtliche Engagement für das Wohl unserer Mitgeschöpfe wird von uns hoch geschätzt.
Ziel liberaler Tierschutzpolitik ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, um Haus- und Nutztieren ein ihnen gerechtes Leben zu ermöglichen. Wir setzen uns deshalb für eine moderne Tierhaltung und -ernährung ein. Tierschutz muss in der Landwirtschaft im Einklang mit der Wirtschaftlichkeit voran gebracht werden. Dazu gehört, den Tierschutz ständiger Überprüfung und Anpassung an neue gesellschaftliche Entwicklungen und Herausforderungen sowie wissenschaftliche Erkenntnisse zu unterwerfen. In der landwirtschaftlichen Tierhaltung müssen stets die neuesten Ergebnisse der Nutztierforschung einfließen, die technischen Möglichkeiten zum Wohl der Tiere genutzt und die Anliegen der Verbraucherinnen und Verbraucher ernst genommen werden. Nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel. Erfolge im Tierschutz müssen auf europäischer Ebene verwirklicht werden. Nationale Alleingänge, die über europäische Regelungen hinausgehen, führen zur Abwanderung der Tierhaltung ins Ausland, wo die Tierschutzstandards meist niedriger sind als bei uns.
Was Ihre Frage nach der Strafbarkeit von Sodomie angeht, so ist eine Ergänzung des bestehenden Tierschutzgesetzes nach unserer Überzeugung nicht erforderlich. Gemäß § 17 TSchG kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen zufügt. Unter diesen Tatbestand lässt sich auch der sexuelle Missbrauch an Tieren subsumieren. Es bedarf mithin keiner Gesetzesergänzung zur Erreichung Ihres Anliegens. Das bestehende Gesetz muss lediglich konsequent angewendet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Molitor