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Antwort von Georg Eisenreich
CSU
• 28.12.2020

(...) Wenngleich die Auslegung der Verordnung letztlich den Gerichten vorbehalten bleibt, verstehen wir im Bayerischen Staatsministerium der Justiz die Regelung dahingehend, dass Konferenz- und Besprechungsräume grundsätzlich als Begegnungsflächen anzusehen sind. (...)

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