Frage an Georg Kippels bezüglich Gesundheit

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Georg Kippels
CDU
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Frage von Frank M. •

Frage an Georg Kippels von Frank M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Hr. Kippels,

ich habe tiefere Kenntnisse im Bereich Funk- und Radarwellen und möchte von Ihnen wissen, wie sie die Installation von 5G Prüfen und eine Gesundheitliche Gefährdung der Bürger ausschließen? Sollte hier nicht die Gesundheit der Bürger vor dem Gewinnen der Mobilfunkindustrie stehen?
Wie kann es sein, dass trotz vieler Warnungen von Ärzten und Wissenschaftlern 5G rigoros in den Städten installiert wird?
Wird 5G genauso mit Scheuklappen und ohne Rücksicht in unserem Kreis installiert? Was sind Ihre Vorstellungen zu 5G und wie informiert sind sie bei diesem Thema?
Vielen Dank

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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie auf möglicherweise gesundheitsbeeinträchtigende Nebenwirkungen des zukünftigen 5G-Netzausbaus hinweisen.

Die derzeit gültigen Grenzwerte für Mobilfunkanlagen sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) festgelegt. Diesen Bereich bearbeiten das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Grenzwerte basieren auf einer wissenschaftlichen Risikobewertung durch internationale und nationale Gremien, wie z.B. der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) und der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK).

Grundsätzlich bestehen für den gesamten Frequenzbereich bis 300 GHz – also noch einmal weit über alle im Zusammenhang mit dem Mobilfunk diskutierten Bänder hinaus – in der 26. BImSchV Grenzwerte auf Basis der entsprechenden wissenschaftsbasierten Empfehlungen, insbesondere der Leitlinien der ICNIRP. Zur Entstehung der Bewertungen und Grenzwertempfehlungen finden Sie auf der Homepage des BMU unter https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Strahlenschutz/hintergrund_grenz-werte_mobilfunk_bf.pdf ein weiterhin aktuelles, ausführliches Hintergrundpapier aus dem Jahr 2013. Insbesondere kommen die WHO, der wissenschaftliche Ausschuss der EU über neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken (SCHEER) sowie die SSK (zuletzt 2011 in der Empfehlung „Biologische Gesamtschau des Mobilfunks“) nicht zu einer anderen Einschätzung als derjenigen, dass bei Einhaltung der Grenzwerte keine nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen der hochfrequenten elektromagnetischen Felder bestehen.

All dies gilt im Grundsatz auch für 5G, sofern die Grenzwerte eingehalten werden. Insbesondere bei den Frequenzen im Mikrowellenbereich bei 26 GHz – ein Bereich, der nicht zur Versteigerung ansteht – bestehen nach Angaben des Bundesumweltministeriums noch etwas größere Unsicherheiten hinsichtlich der Wirkungen und damit ein entsprechender Forschungsbedarf.

Aus alledem ergibt sich, dass die Bundesregierung insoweit die Bewertung nicht teilt, dass schädliche Auswirkungen der hochfrequenten elektromagnetischen Felder unterhalb der Grenzwerte auf die menschliche Gesundheit zu befürchten sind.

Aus meiner Sicht ist es erforderlich, beim Ausbau des Mobilfunks und insbesondere dem Aufbau der 5G-Netze mit der Frage der elektromagnetischen Felder (EMF) sorgsam umzugehen. Das kann gelingen, wenn die Belange in allen Entwicklungsphasen konsequent berücksichtigt werden, damit die bestehenden hohen Sicherheitsstandards beim vorbeugenden Gesundheitsschutz erhalten bleiben. Dies sieht auch die 5G-Strategie der Bundesregierung vor. Ebenso sollten die elektromagnetischen Felder bei Ausbau und Nutzung des Mobilfunks auf das notwendige Maß minimiert werden, damit wir auch in Zukunft für weitere sich entwickelnde funkbasierte Innovationen offenbleiben können.

Wesentlich ist auch, dass begleitend zu Entwicklung und Ausbau bestehende offene Fragen durch weitere Forschung geklärt werden. In diesem Zusammenhang ist auf den jüngst fertiggestellten 8. Emissionsminderungsbericht der Bundesregierung (Bundestags-Drs. 19/6270) hinzuweisen, der die diesbezüglichen Vorhaben der vergangenen zwei Jahre darstellt, auswertet und einen Ausblick auf die Schwerpunkte der nächsten Jahre gibt.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag wird neben der Förderung des technologischen Fortschritts, die durch den anstehenden weiteren Mobilfunknetzausbaus zu erwarten ist, bei ihrer Arbeit auch stets die von Ihnen adressierten gesundheitsrelevanten Aspekte mitberücksichtigen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Kippels

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