Möchten Sie den Anspruch auf Psychotherapie abschaffen?
Sehr geehrter Herr Kippels,
Wie verhalten sie sich zu dieser Petition?
https://www.psychotherapieverbund.de/todesstoss
Als Psychotherapeutin bin ich fassungslos.
Sehr geehrte Frau C.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde am 10. Juli vom Deutschen Bundestag beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig zu sichern und alle Leistungsbereiche in eine nachhaltige Ausgabenentwicklung einzubeziehen.
Die in der Petition geäußerten Bedenken hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Versorgung nehme ich ernst. Gerade deshalb ist vorgesehen, zeitnah ergänzende Regelungen auf den Weg zu bringen. Diese sollen die Kontinuität bereits begonnener Behandlungen gewährleisten, für besonders schutzbedürftige Patientengruppen und dringliche Behandlungsfälle geeignete Vergütungsregelungen schaffen sowie eine bundeseinheitliche Grundlage zur Feststellung der Dringlichkeit psychotherapeutischer Behandlungen etablieren.
Ein Abbau des Anspruchs auf Psychotherapie ist mit diesen Regelungen ausdrücklich nicht beabsichtigt. Ziel bleibt vielmehr, die psychotherapeutische Versorgung auch künftig qualitativ hochwertig, bedarfsgerecht und verlässlich auszugestalten sowie den Zugang zu einer angemessenen Behandlung für Patientinnen und Patienten sicherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Georg Kippels
