Wie sichern Sie die Teilhabe ?
Durch die morgen geplanten Änderungen, entfällt die Sicherung der Teilhabe . Es wird keine psychologische Betreuung mehr für GKV Patienten geben , Sitze werden reduziert statt bedarfsgerecht erweitert, Hausarztpraxen überlastet, Krankenhäuser in die Insolvenz getrieben und Menschen können sich Medikamente nicht mehr leisten . Dies betrifft Einschnitte im Grundgesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html
Wie verantworten Sie das ?
Sehr geehrte Frau D.,
ich kann nachvollziehen, dass die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einige Fragen aufwirft. Ziel des nun verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ist es, die Beitragsentwicklung zu stabilisieren und gleichzeitig die medizinische Versorgung und damit auch die von Ihnen genannte Teilhabe dauerhaft zu sichern. Die von Ihnen genannten Befürchtungen finden sich darin jedoch so nicht wieder.
So bleiben beispielsweise die gesetzlichen Belastungsgrenzen für Zuzahlungen zu Arzneimitteln unverändert bestehen. Versicherte müssen auch künftig grundsätzlich höchstens zwei Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens für gesetzliche Zuzahlungen aufbringen, bei chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze weiterhin bei einem Prozent. Menschen mit geringem Einkommen werden dadurch weiterhin besonders geschützt. Für die psychotherapeutische Versorgung wurden im parlamentarischen Verfahren weitere Verbesserungen beschlossen.
Auch die Krankenhäuser werden nicht sich selbst überlassen. Im Gegenteil: Das Gesetz reduziert bürokratische Vorgaben, etwa durch den Wegfall der verpflichtenden Anwendung des Pflegepersonalbemessungsinstruments und weiterer Personalvorgaben. Zudem hat die Bundesregierung den Ländern zusätzliche Mittel für die Krankenhäuser in Aussicht gestellt, um den laufenden Transformationsprozess zu unterstützen.
Zudem wird die FinanzKommission Gesundheit einen weiteren Bericht mit Vorschlägen für langfristige Strukturreformen vorlegen, damit die Finanzierung der GKV dauerhaft gesichert und zugleich eine qualitativ hochwertige Versorgung gewährleistet werden kann. Mit dem geplanten Primärversorgungssystem und der Notfallreform soll u.a. der ambulante Bereich rund um die Hausarztpraxen deutlich verbessert werden.
Für mich gilt: Eine stabile Finanzierung und eine gute, für alle zugängliche Gesundheitsversorgung gehören untrennbar zusammen. Beides muss auch künftig gewährleistet bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Georg Kippels
