Frage an Gerd Höfer von Sascha S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Höfer,
das Bundesverwaltungsgericht hat mit dem Urteil vom 21.06.2005 festgestellt, dass die BRD einen völkerrechtswidrigen Krieg unterstützt. (Quelle: http://www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/7daa0c45757482e98c9e4ab54ac54dc3,faf2837365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d0935363933/Entscheidungssuche/Entscheidungssuche_8o.html )
Hier ist zu lesen: " Weder der NATO-Vertrag sehen eine Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland vor, entgegen der UN-Charta und dem geltenden Völkerrecht völkerrechtswidrige Handlungen von NATO-Partnern zu unterstützen."
Die BRD hat den USA im Rahmen eines völkerrechtswidrigen Krieges (Irak Krieg) Unterstützungsleistungen gewährt. Es wurden im Zusammenhang mit dem Irak Krieg Überflugrechte gewährt, US-Kasernen von Bundeswehrsoldaten bewacht und logistische Unterstützung geleistet. Dass der Irak Krieg in einem klaren Gegensatz zu dem Völkerrecht (Ohne UN-Beschluss) steht, muss hier ja nicht weiter ausgeführt werden.
Nach dem deutschen Gesetzen ist aber nur die ! Vorbereitung ! eines völkerrechtswidrigen Krieges unter Strafe zu stellen. Die Unterstützung und sogar die Durchführung eines solchen Krieges bleibt straffrei!
Warum haben die Gesetzgeber der letzten Jahre ( CDU, SPD und Grüne) nicht das Grundgesetz im Kontext des oben genannten Sachverhalts dahingehend geändert, dass auch die Unterstützung und Durchführung solcher Kriege "vom deutschen Boden" illegal sind?
Warum weisen Sie als stelv. Präsident des Reservistenverbandes weder in Ihrer Mitgliederzeitschrift noch auf Ihrer Homepage auf die Unterstützung eines völkerrechtswidrigen Krieges hin? Ist Ihrer Meinung nach es nicht im Interesse der Reservisten, über dieses Sachverhalt informiert zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Steffens