Frage an Gerda Hasselfeldt bezüglich Innere Sicherheit

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Gerda Hasselfeldt
CSU
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Frage von Wolf G. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Wolf G. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

aus aktuellem Anlaß, ich bin in diesem Monat 65 Jahre alt geworden, möchte ich Ihnen folgende Fragen stellen:

1. Trifft es zu, dass das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) ausschließlich für die Bürger und Versicherten des Beitrittsgebietes geschaffen wurde, um deren Rentenbelange nach der Wiedervereinigung zu regeln?

2. Waren Ihrer Meinung nach die Deutschen, die vor dem Mauerfall und Wiedervereinigung die DDR verlassen haben und rechtsstaatlich in die alten Bundesländer eingegliedert wurden, zum Zeitpunkt des DDR-Beitritts als DDR-Bürger anzusehen?

3. Die ehemaligen DDR-Flüchtlinge wurden im Zug ihrer Eingliederungsverfahren nach geltendem Recht (Fremdrentenrecht) in die bundesdeutschen Sozialver-sicherungen übernommen. Die Rentenversicherungsträger haben den Versicherten darüber entsprechende Bescheide erteilt.
Können Sie ein Gesetz nennen, das nach erfolgtem Beitritt der DDR die Löschung dieser Rentenanwartschaften und eine Neubewertung nach dem RÜG zulässt bzw. sogar verlangt?
Können Sie ein Gesetz nennen, das die Versicherungsträger aus der Pflicht entlässt, die betroffenen Versicherten darüber zeitnah zu informieren, also auf die Versendung entsprechender Aufhebungsbescheide zu verzichten?

4. Der Bundestag ist lt. Grundgesetz der Gesetzgeber. Die Gesetzesvorlagen werden in der Regel von Fachleuten aus den einschlägigen Ministerien erstellt. Gesetzeskraft erhalten diese nach der Verabschiedung durch den Bundestag.
Halten Sie es für vertretbar, dass die Exekutive nach der Verabschiedung eines Gesetzes dieses Gesetz eigenmächtig auf eine weitere Zielgruppe anwendet, die bei der Debattierung und Verabschiedung des Gesetzes ausdrücklich ausgeschlossen wurde?

Mit freundlichen Grüßen
Wolf Goetze

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Goetze,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht auf der Website abgeordnetenwatch.de, in der Sie Fragen zum Rentenüberleitungsgesetz stellen.

Ich verstehe, dass diese Fragen Sie in der Zeit Ihres Renteneintritts bewegen. Da Ihre Fragen nahezu wortgleich mit den Fragen von Herrn Holdefleiß übereinstimmen, möchte ich auf meine soeben eingestellte Antwort an Herrn Holdefleiß verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Hasselfeldt, MdB