Frage an Gerda Hasselfeldt von Detlef S. bezüglich Innere Sicherheit
Hallo sehr verehrte Fr. Gerda Hasselfeldt,
mit dem erfreulichen Wegfall des Eisernen Vorhangs - angestrebt wie damals im Grundgesetz verankert - erfolgte eine Überprüfung des Grundbesitzes in den neuen Bundesländern.
Dabei wurde aber Grossgrundbesitz, welcher vor 1948 im Gebiet der nunmehr neuen Bundesländer enteignet wurde, weiter als enteignet festgeschrieben. Dies mag zunächst verständlich erscheinen, da der enteignete Grund zu erheblichem Teil um 1950 neu vergeben wurde an Kleinbaueren. Später wurden die neuen Kleinbauern teilweise enteignet um mit Kolchosen besser wirtschaften zu können. Die neuerlich enteigneten Kleinbauern und deren Erben erhielte nun Ausgleichszahlungen. Die ehemaligen Grossgrundbesitzer und deren Erben aber erhielten diese Ausgleichsleistungen nicht (und selbst dann nicht, wenn der Grund in Staatsbesitz kam) . Meine Eltern waren anerkannte Flüchtlinge "C". Sie würden sich im Grab umdrehen wenn sie wüssten was aus dem Erbe des vom Grossvater schuldenfrei gekauften "Rittergut Polzen" wurde, Ich wurde dort geboren. Wir mussten flüchten, weil wir gegen die sonderbare Enteignungspolitik der DDR gesprochen hatten. Dabei waren keine Nazis in unserer Familie - Grossvater war Buchgrosshändler (damals gab es keine Bildung ohne Bücher) und zu alt für den 2. Weltkrieg, Papa war Arzt und mithin für das Wohlergehen von Menschen beruflich zuständig. Er hat niemand verurteilt und auf niemand geschossen in seinem ganzen Leben.
Ich sehe diese ungleiche Ausgleichs-Behandlung als Betrug unserer Regierung an, da Gorbatschov von entsprechender Enteignungsregelung für Grossgrundbesitz im Einigungsvertrag garnichts wusste. Wenn aber unsere Regierung betrügerisch mit Erbe der Bürger umgeht, was darf man dann künftig vorbildlich erwarten ? Wie soll das weitergehen mit Enteignung ohne Ausgleich ? Enteignung ohne Ausgleich und auch noch gross Schulden machen passt nicht zu verantwortungsvoller Politik - ist sicher der falsche Weg. Ein geeigneter Ausgleich aber würde wieder in die Wirtschaft unseres Staats investiert.
MfG D. Schlenke
Sehr geehrter Herr Schlenke,
vielen Dank für Ihr Schreiben auf der Website von abgeordnetenwatch.de, in dem Sie Fragen zur Enteignung von Großgrundbesitzern in der Sowjetisch-besetzten Zone (SBZ) bzw. der früheren DDR stellen.
Im September 1945 wurde in den Ländern und Provinzen der SBZ im Zuge einer Bodenreform landwirtschaftlicher Grundbesitz über 100 ha. enteignet. Heute gibt es eine Reihe von Gesetzen wie das Ausgleichsleistungsgesetz, das Entschädigungsgesetz und das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen, aus denen sich möglicherweise Entschädigungs- oder Ausgleichsansprüche in Ihrem Fall ableiten lassen.
Sie müssten sich hierzu an das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen in dem Bundesland wenden, in dem das „Rittergut Polzen“ lag. Dort können Sie Informationen zu Ansprüchen in ihrem konkreten Fall einholen und dann einen entsprechenden Antrag stellen. Da es sich um ein kompliziertes und langwieriges Verfahren handelt, empfiehlt es sich, möglicherweise einen Anwalt hinzu zu ziehen.
Ich wünsche Ihnen für das weitere Verfahren viel Glück.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt, MdB