Frage an Gerda Hasselfeldt von Fabian H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,
danke für ihre Antwort vom 15.07.2010. Meine Anfrage und eben so wie der Artikel bei Spiegel-Online bezog sich jedoch nicht auf die Kirchensteuer. Diese wird ja ausschließlich von Kirchenmitgliedern gezahlt. Laut dem Spiegel-Online Artikel ( http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,699422,00.html ) werden jedoch aus normalen Steuergeldern Kirchengehälter gezahlt. Also von dem Geld, dass auch von Andersgläubigen und Atheisten gezahlt wird. Warum dies getan wird sehe ich nicht ein.
Gruß
Fabian Hoffmann
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
vielen Dank für Ihre erneute Nachricht auf der Website von abgeordnetenwatch.de zur Frage der Einsparungsmöglichkeiten durch die Streichung der Gehälter von Geistlichen aus dem Haushalt.
Kirchliche Personalkosten – wie beispielsweise die Gehälter von Pfarrern – werden aus Mitteln der Kirchensteuer bezahlt. In Bayern kommt das Land für die Bezüge von Erzbischöfen und beispielsweise von Mitglieder der Metropolitan- oder Domkapitel auf. Grund hierfür ist, dass mit der Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts ein großer Teil des Kirchenvermögens verstaatlicht wurde und der katholischen Kirche damit ein großer Teil der Grundlage entzogen wurde, aus der sie ihren Unterhalt bestritt. Das Königreich Bayern hat deshalb 1817 mit dem Heiligen Stuhl in einem Vertrag eine Reihe von vermögensrechtlichen Verpflichtungen gegenüber der katholischen Kirche übernommen. Dieses Konkordat wurde nach dem Ende der Monarchie neu abgeschlossen und gilt bis heute. Ein vergleichbarer Vertrag wurde mit der evangelisch-lutherischen Kirche abgeschlossen.
Der Freistaat Bayern hat nach dem Konkordat eine „Jahresrente“ an die katholische Kirche zu zahlen, solange er keine Dotation leistet. Der Freistaat müsste also eine Ablösung mit ertragsbringenden Vermögenswerten, aus denen die Kirche ihren Unterhalt wieder selbst bestreiten kann, erbringen, um die jährlichen Zahlungen einstellen zu können. Es ist davon auszugehen, dass eine Dotation auf längere Sicht nicht erfolgen wird: Aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben müsste der Bund die Grundsätze für eine solche Dotation aufstellen und das Land müsste den erforderlichen – vermutlich sehr hohen – Geldbetrag zur Verfügung stellen.
Es wäre also ein schwieriges und äußerst teures Unterfangen, die jährliche Zahlung für die „Kirchengehälter“ einzustellen. Im Zuge der Diskussion um eine Entflechtung von Staat und Kirche führt die Bayerische Staatsregierung seit einiger Zeit Gespräche mit der katholischen Kirche. Gegenstand der Verhandlungen sind auch die von Ihnen angesprochenen Kirchengehälter. Zu welchem Ergebnis diese Verhandlungen kommen, ist derzeit noch nicht abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt, MdB