Frage an Gerda Hasselfeldt bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Gerda Hasselfeldt
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Frage von Markus M. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Markus M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,

vor dem Bundesverfassungsgericht ist derzeit eine Klage gegen die Bundesregierung anhängig. Dabei geht es um die Verletzung des Maastrichtvertrages sowie des Grundgesetzes. Die Klage wurde von vier Professoren eingereicht, welche für die Rechte des deutschen Volkes streiten. Einer der Professoren ist Herr Prof. Hankel, welcher Frau Bundeskanzlerin Merkel explizit auf die Rechtsverletzung hingewiesen hat. Frau Merkel hat auf seinen öffentlichen Brief, welcher von einigen tausend Menschen unterschrieben war, nicht reagiert.Aus diesem Anlaß hat Prof. Hankel einen zweiten Brief aufgesetzt, indem er auf die Rechtsverstöße eingeht. Wären sie bereit das Schreiben von Prof. Hankel mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen?
Falls ja, lesen sie das Schreiben durch und unterzeichnen Sie es doch bitte (online):
http://www.dr-hankel.de/zweiter-brief-an-die-bundesregierung/

Ich denke, Prof. Hankel und seine Mitstreiter handeln in unser aller Interesse. Sollten Sie mehr Informationsbedarf zum Lissabonvertrag benötigen, Prof. Schachtschneider, einer der bereits erwähnten Kläger, ist Verfassungsrechtler. Seine Vorträge lassen sich im Internet leicht auffinden.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Malorny,

vielen Dank für Ihre Nachricht auf Abgeordnetenwatch, in der Sie auf den offenen Brief von Herrn Prof. Hankel zu den Maßnahmen zur Sicherung der Finanzstabilität in der Eurozone verweisen.

Die Maßnahmen zur Euro-Stabilisierung und das Rettungspaket für Griechenland waren unerläßliche Maßnahmen, um große Schäden von der deutschen Volkswirtschaft abzuwenden. Am 7. Mai 2010 kam aufgrund von massiven Angriffen auf den Euro der Interbankenhandel zum Erliegen. Die Gefahr eines Rückfalls in die weltweite Finanzkrise und des Zusammenbruchs der Währungsunion bestand unmittelbar.

Durch die ergriffenen Maßnahmen zur Unterstützung Griechenlands wurden m.E. weder der EU-Vertrag, noch das Grundgesetz verletzt. Nach der „No-Bailout-Klausel“ des EU-Vertrages darf kein Land des Euro-Raumes gezwungen werden, die Schulden eines anderen Landes zu übernehmen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass einem in Not geratenen Land der Euro-Zone nicht geholfen werden kann. Für Griechenland wurden daher freiwillige, bilaterale, streng konditionierte und festverzinsliche Darlehen vereinbart. Es handelt sich bei dieser Maßnahme also nicht um ein Einstehen für die Verbindlichkeiten Griechenlands um jeden Preis.

Die Bundesregierung hat sich darüber hinaus erfolgreich dafür eingesetzt, dass die im Stabilitäts-Paket bereitgestellten festverzinslichen Kredite über eine Zweckgesellschaft bereitgestellt werden. Es konnte so eine Transferunion verhindert werden und sichergestellt werden, dass Deutschland nicht im Notfall für die Gewährleistungen anderer Länder mitbürgen muss. Die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten bleibt damit erhalten.
Auch im Hinblick auf die Maßnahmen zur Euro-Stabilisierung wurde der EU-Vertrag nicht verletzt: Die Euro-Länder, der IWF und die EU stellen gemeinsam eine Kriseninterventionskreditlinie bereit. Dazu wurde eine Finanzstabilitätsmechanismus geschaffen. Rechtsgrundlage hierfür ist eine Verordnung des Rates nach Art. 122 Abs. AEUV. Demnach kann Mitgliedstaaten finanzieller Beistand gewährt werden, wenn sie durch außergewöhnliche Ereignisse, die sich ihrer Kontrolle entziehen, von schwerwiegenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht sind. Eine gravierende Verschlechterung der Kreditkonditionen, die sich nicht mehr durch wirtschaftliche Fundamentaldaten erklären lässt, kann ein solches außergewöhnliches Ereignis sein. Durch diesen Mechanismus ist die EU in der Lage, zügig und effektiv auf akute Probleme eines Staates in der Eurozone zu reagieren.

Es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass ein Land Kredite in Anspruch nimmt und sie dann – trotz aller Bemühungen - nicht bedienen kann. Die Gewährung von Krediten aus dem Stabilitäts-Paket ist jedoch an strenge Auflagen geknüpft, die regelmäßig überprüft werden. Dazu gehören massive Sparmaßnahmen und strikte Haushaltsdisziplin. Erfüllt ein Land, das Kredite in Anspruch nehmen will, diese Auflagen nicht, werden keine weiteren Kredite ausgegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Gerda Hasselfeldt, MdB