Frage an Gerda Hasselfeldt bezüglich Recht

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Gerda Hasselfeldt
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Frage an Gerda Hasselfeldt von Heike R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Hasselfeld,

Herr Lindner hat sich öffentlich so geäußert ...Lindner sagte im "Kölner Stadt-Anzeiger", es gebe eine ganze Reihe von nicht marktwirtschaftlichen Instrumenten, "die wir aus Gründen der Koalitionsräson akzeptieren mussten". So sei sich die FDP nicht sicher, ob es nicht zu Entschädigungszahlungen an die Konzerne kommen werde. "Seitens der Union" sei jedoch gesagt worden, es sei nicht erforderlich, für diesen Fall Vorsorge zu treffen. Nun trage die Union dafür die Verantwortung...

Frau Hasselfeldt, egal ob es nun ein Koalitionsbeschluss war, weshalb meint die CDU für den Fall von Entschädigungszahlungen keine Vorsorge treffen zu müssen? Woher diese Sorglosigkeit? Vielleicht weil es dann wieder der kleine Steuerzahler berappen muss? Die Reichen haben in unserem Land ja allerbeste Möglichkeiten zur "Steuerflucht".

Mit freundlichem Gruß
Heike Rogall

(Quelle http://de.nachrichten.yahoo.com/lindner-skeptisch-gegen%C3%BCber-atomausstiegsbeschluss-060051024.html )

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Rogall,

ich danke Ihnen für Ihre Frage zur aktuellen Energiepolitik, die Sie mir über das Portal Abgeordnetenwatch.de haben zukommen lassen.

Die Koalitionspartner CDU/CSU und FDP haben nach intensiven Beratungen und sorgfältigen Überlegungen den Ausstieg aus der Kernenergie mit einem festen Datum (2022) und den beschleunigten Umstieg auf die Erneuerbaren Energien einvernehmlich beschlossen. Vom Vorwurf der Sorglosigkeit kann daher keine Rede sein. Rechtssicherheit ist gewährleistet durch die Berücksichtigung der geschützten Eigentumsansprüche der Kernkraftwerksbetreiber. Dabei handelt es sich um die im Atomgesetz 2002 zugesicherten Strommengen. Da die Eigentumsrechte gewahrt bleiben, gibt es keinen juristisch begründbaren Schaden und damit auch keine Entschädigungszahlungen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Hasselfeldt, MdB