Frage an Gerda Hasselfeldt bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Gerda Hasselfeldt
CSU
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Frage von Josef M. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Josef M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Haselfelt

Ich kann hier im Abgeordnetenwatch kein Abstimmungsergebnis zum Meldegestz finden. Wie haben Sie abgestimmt? und warum?

Aber sagen sie mal, wie ist es möglich das ein herr uhl Volksvertreter(Ihr Parteikollege)nennen darf, auch noch als "christlich"? uhl-Zitat "es gibt höchst-richterliches kein Recht auf "sich verstecken">>klar wenn solche personen das Recht verbiegen können!! Wer soll da noch an Demokratie glauben? Schließlich will keine demokratische Mehrheit daß von uhl lancierte meldegestz.

Auch aus Sicht einer Leistungsgesellschaft. den mann könnt ihr (""christliche soziale""- U) euch nicht mehr leisten!

mit ängstlichem Gruß
Josef Metz, Aichach

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Metz,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Fortentwicklung des Meldewesens. Bei abgeordnetenwatch.de können Sie bei allen namentlichen Abstimmungen des Deut-schen Bundestages mein Abstimmungsverhalten nachvollziehen. Die Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens war jedoch keine namentliche Abstimmung. Daher ist sie in der Aufstellung nicht gesondert dargestellt.

Gerne antworte ich Ihnen auf die von Ihnen geäußerten Bedenken gegenüber dem Ge-setzentwurf der christlich-liberalen Koalition zur Fortentwicklung des Meldewesens.

Im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens sind erhebliche Zweifel an der Praktikabilität des ursprünglich im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehe-nen Einwilligungslösung aufgekommen. Es hat sich herausgestellt, dass selbst eine Einwilligungslösung ausschließlich für Anfragen mit einem gewerblichen Zweck, wie beispielsweise für den Adresshandel oder Werbung, im Ergebnis zu weiteren Folge-problemen bei der praktischen Umsetzung in den Meldebehörden führen würde.

Hinzu kommt, dass nicht das Melderecht, sondern das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) abschließende Regelungen für die zulässige und unzulässige Verwendung von personenbezogenen Daten vorsieht. Der Betroffene hat hier ebenfalls die Möglichkeit zuvor oder im Anschluss an die Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels zu widersprechen.

Aufgrund dieser Überlegungen haben wir uns im parlamentarischen Verfahren für die Einführung einer Widerspruchslösung im neuen Bundesmeldegesetz entschieden. Die hieran nachträglich aufgekommene öffentliche Kritik nehmen wir selbstverständlich sehr Ernst. Schließlich hat sich die christlich-liberale Koalition seit Beginn der Wahlperiode für einen starken Schutz personenbezogener Daten und eine Verbesserung des Verbraucherschutzes eingesetzt.

Sollte daher der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 21. September 2012 bezüglich der vorgenannten Regelung den Vermittlungsausschuss anrufen, werden wir konstruktiv an einer Neugestaltung des Bundesmeldegesetzes mitarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Hasselfeldt, MdB