Frage an Gerda Hasselfeldt von Christian K. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Hasselfeldt!
Ich habe technische Fragen zum 3. Conterganstiftungsgesetz: Ist hier die Zustimmung des Bundesrates notwendig?
Wann werden die neuen Renten überwiesen? Eigentlich treten bei uns Gesetze jeweils zu Beginn eines Quartals in Kraft. Demnach würde die Neufassung zum 1. Juli rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten, sodass die neuen Renten ab Juli gezahlt werden könnten.
Sehr geehrter Herr Knabe,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch zum Conterganstiftungsgesetz.
Zu Ihrer ersten Frage:
Ja, die Zustimmung des Bundesrates ist erforderlich. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten im Bundestag für die Änderungen des Conterganstiftungsgesetzes. Der Bundesrat wird voraussichtlich seine Zustimmung erteilen.
Zu Ihrer zweiten Frage:
Das Gesetz tritt am 01. August 2013 in Kraft und gilt rückwirkend zum 01. Januar 2013. Die Erhöhung der Rentenzahlungen erfolgt also rückwirkend zum 01. Januar. Die Conterganstiftung gibt auf ihrer Homepage an, dass die erhöhten Renten erst nach Inkrafttreten des Gesetzes ausbezahlt werden können, die Renten für August jedoch schon vor dem 01. August angewiesen werden. Die Renten für August werden also noch in der bisherigen Höhe überwiesen. Die Stiftung plant, die rückwirkend erhöhten Renten im Laufe des Monats August 2013 als Einmalbetrag auszuzahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt, MdB