Frage an Gerda Hasselfeldt von Mathias K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Hasselfeld,
in der aktuellen Flüchtlingskrise kann ich kein schlüssiges Konzept Ihrer Partei erkennen. Dass Deutschland eine ethische und wirtschaftliche Verantwortung hat, Flüchtlingen Schutz zu bieten ist für mich selbstverständlich; gleichwohl stellt sich für mich die Frage, wie offen müssen wir darüber sprechen, dass Flüchtlinge nach 3 oder 5 Jahren ggf. wieder in die Heimat zurückgehen müssen, wenn die Kriegssituation es zulässt ? nach meinem Verständnis ist eine langfristige Integration nur dann möglich für denjenigen, welcher seinen Lebensunterhalt selber bestreiten wird, die Deutsche Sprache beherrscht und unsere ethischen und kulturellen Grundsätze teilt. Dies wird auf einen grossen Teil nicht zutreffen. Die zweite Frage die sich mir stellt ist, warum ein Flüchtling nach Anerkennung die selben Sozialleistungen geniest, wie ein Inländer, der ggf. schon Jahre/Jahrzehntelang Steuern bezahlt hat und in Hartz4 abrutscht ? Ich persönlich als Steuerzahler verstehe das nicht und halte dies für unverhältnismässig und habe dafür auch kein Verständnis !Und die letzte Frage, welche sich mir in diesem Zusammenhang stellt ist, warum ein Flüchtling nach Anerkennung seine Familie (Ehefrau/Kinder) nach Deutschland holen kann, ohne, dass er hier vorher dafür Sorge tragen muss, dass er seine Familie selbst ernähren kann und dann die Familie Sozialleistungen geniest ? Eine Obergrenze wird abgelehnt, wie wollen wir diese Situation finanziell und gesellschaftlich auf Dauer meistern ? Um es auf den Punkt zu bringen, ist Ihre Position und die der CSU nur Fördern ohne auch Themen wie Eigenverantwortung, Integrationsbereitschaft, Teilnahme an der gesellschaftlichen Verantwortung in unserem Land zu fordern und ganz klar Flüchtlingsschutz, der zeitlich begrenzt ist und Einwanderung, die unserer Wirtschaft nutzt von einander abzugrenzen ? Und zu Letzt erlauben Sie mir die Frage, wann endlich spürbar die Wirtschaftsflüchtlinge abgeschoben werden ?
Sehr geehrter Herr Kirndörfer,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. Januar zum Thema Demokratie und Bürgerrechte. Für die verzögerte Beantwortung aufgrund einer Vielzahl von Schreiben, bitte ich um Verständnis.
Wenn wir weiterhin Bedürftigen Schutz und Hilfe zukommen lassen möchten, brauchen wir eine nennenswerte Reduzierung der Flüchtlingszahlen. Um dies zu erreichen, agiert die Bundesregierung sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer und internationaler Ebene gleichzeitig. Auf nationaler Ebene wurden wichtige Bausteine auf den Weg gebracht. Wir haben Fehlanreize minimiert und weitere Staaten zu sicheren Herkunftsländern erklärt. Wir haben nicht nur eine weitere Reduzierung und Begrenzung beim Familiennachzug erreicht, sondern auch eine Beschleunigung der Asylverfahren und der Abschiebungen. Dabei hat sich die Hartnäckigkeit der CSU ausgezahlt.
Die Menschen, die bei uns bleiben, müssen schnell integriert werden. Dazu sollen sie unsere Sprache lernen und einem Beruf nachgehen. Integration lebt immer von der Begegnung und dem wechselseitigen Austausch. Sie benötigt die Bereitschaft aller Beteiligten, sich darauf einzulassen. Wir geben den gesetzlichen Rahmen hierfür vor und wir fordern Integrationsbereitschaft ein. Dazu gehört, dass unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkannt und beachtet wird. Unsere Grundrechte und das staatliche Gewalt- und Justizmonopol sind nicht verhandelbar. Jeder, der bei uns leben will, muss sich zu unseren Werten, unserer Rechtsordnung und den Regeln eines friedlichen Zusammenlebens bekennen.
Der Regelsatz des Hartz IV ist eine Pauschalleistung, die den Lebensunterhalt des Hilfebedürftigen sicherstellen soll. Entgegen Ihrer Annahme erhalten Flüchtlinge nicht die gleichen Leistungen wie Hartz IV-Empfänger. Solange er im Erstaufnahmelager wohnt, erhält ein Flüchtling nur Sachleistungen. Erst wenn er länger als 15 Monate im Land ist, stehen ihm bei Bedürftigkeit Leistungen auf dem Niveau der Sozialhilfe zu. Außerdem werden - wie bei Hartz-IV-Empfängern - Wohnkosten erstattet.
Asylberechtigte und Ausländer, denen die Flüchtlingseigenschaft im Sinne des § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes zuerkannt worden ist, haben ein begrenztes Aufenthaltsrecht. Es wird ihnen eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erteilt. Subsidiär Schutzberechtigten im Sinne des § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes wird die Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr erteilt, bei Verlängerung für zwei weitere Jahre. Danach wird geprüft, ob eine Rückkehr möglich ist. Die Aufenthaltserlaubnis darf nicht verlängert werden, wenn das Ausreisehindernis oder die sonstigen einer Aufenthaltsbeendigung entgegenstehenden Gründe entfallen sind.
Hinsichtlich Ihrer Frage nach dem Familiennachzug möchte ich Ihnen sagen, dass, wer auf Dauer in Deutschland bleiben kann, seinen Ehe- oder Lebenspartner sowie seine minderjährigen Kinder nachziehen lassen darf. Grundsätzlich können Flüchtlinge nur ihre sogenannte Kernfamilie nach Deutschland holen. Und auch dies ist erst möglich, wenn der Asylantrag anerkannt ist und der Flüchtling eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland hat. Flüchtlinge mit sogenanntem subsidiärem Schutz dürfen ihre Familie künftig erst nach zwei Jahren nachholen. Sollen Ehe- oder Lebenspartner nachziehen, müssen zudem ausreichend Wohnraum vorhanden und der Lebensunterhalt gesichert sein. Die Reisekosten müssen die Familien selbst tragen.
In Deutschland kann nur Asyl erhalten, wem in seiner Heimat Verfolgung droht. Wer nicht in diese Kategorie fällt, muss Deutschland wieder verlassen. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, abgelehnte Asylbewerber schneller abzuschieben. Die Bundesregierung hat eine ganze Reihe von Maßnahmen getroffen, um dieses Ansinnen zu unterstützen. Im vergangenen Jahr gab es mehr als doppelte so viele Abschiebungen wie 2014. Dennoch muss die Zahl merklich gesteigert werden, damit wir auf Dauer denjenigen Hilfe leisten können, die wirklich schutzbedürftig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Inneren unter www.bmi.bund.de.
Klar ist, dass wir die Bundeskanzlerin in Ihrem europäischen und internationalen Engagement unterstützen, denn dieser Ansatz zur Lösung des Flüchtlingsproblems ist uneingeschränkt richtig. Wir setzen uns verstärkt auch dafür ein, die Ursachen von Flucht und Vertreibung zu bekämpfen. Unser Entwicklungsminister Dr. Gerd Müller, MdB ist unermüdlich in den Krisengebieten unterwegs, um instabile Regionen zu stabilisieren und für die Flüchtlinge Lebensperspektiven in ihrer Heimat zu schaffen.
Die CSU-Landesgruppe setzt sich intensiv für eine ausgewogene Zuwanderungs- und Asylpolitik ein. Die Flüchtlinge und Asylanten, die zu uns kommen, wollen wir fördern und fordern, denn Integration funktioniert nicht ohne Mitwirkung. Über Ihre Unterstützung unserer Politik würde ich mich sehr freuen. Bleiben Sie bitte weiterhin so engagiert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Gerda Hasselfeldt