Frage an Gernot Erler bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Frage an Gernot Erler von Helmut S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Versprechen in Sachen EU- und Nato Osterweiterung

Sehr geehrter Herr Erler,

in einem Interview mit "n-tv" (s.u. Quelle 1) zum EU-Russland-Gipfel (28.1.2014) antworteten Sie auf die Frage, ob die Schwäche Russlands in der Jelzin-Zeit ausgenutzt wurde u.a.es habe absprachewidrig "eine unbegrenzte Ausdehnung von EU und Nato Richtung Osten gegeben."

Dazu folgende Fragen:

1. Auf welche Absprachen zur EU beziehen Sie sich?

2. Zur Nato: Hier gab es nach meiner Kenntnis solche Versprechen 1990 (2+4-Vertrag). Die Nato sollte danach nicht vollumfänglich auf das Gebiet der DDR ausgedehnt (Nato-Truppen, Manöver etc.) werden. Hierzu folgende Fragen:

a) Wenn Sie Absprachen kennen, die zu einem anderen Zeitpunkt dann bitte ich Sie um Information?

b) Wenn Sie davon sprechen, eine "unbegrenzte" Ausdehnung der Nato sei absprachewidrig, dann müssten die gegebenen Zusagen eine Begrenzung enthalten haben. Worin besteht dieselbe?

c) Wenn es nur um die Versprechen von 1990 geht, dann können sich diese nur auf die damalige Situation bezogen haben, d.h. unter der Voraussetzung erfolgt sein, dass Warschauer Pakt und UdSSR weiter existieren. Ist die Geschäftsgrundlage für dieses Versprechen nicht schon allein dadurch entfallen, dass diese beiden Gebilde sich auflösten. Andernfalls würde das Versprechen auf eine Situation übertragen, die die Vertragspartner damals nicht gemeint haben können?

d) Ist die Geschäftsgrundlage für die Versprechen nicht auch und v.a. aus einem anderen Grund entfallen: Weil Russland bei mehreren Gelegenheiten über mündliche Zusagen hinaus vertraglich (also schriftlich und nicht nur mündlich) zusicherte, einer Nato-Osterweiterung zu zustimmen (z.B. bei der Auflösung des Warschauer Paktes / vgl. Quelle 2).

MfG
Helmut Suttor

Quelle 1:
http://www.n-tv.de/sport/olympia/Wir-wollen-die-Russen-nicht-belehren-article12161096.html

Quelle 2:
http://www.bmlv.gv.at/pdf_pool/publikationen/03_jb99_15.pdf

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