Frage an Gernot Erler von Christoph R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Erler,
ich bitte Sie, sich für den Antrag auf Einführung eines umfassenden Rauchverbots am Arbeitsplatz einzusetzen. Sie werden die weitgehenden, nicht disponiblen Arbeitsplatz-Schutzvorschriften kennen. Äußerst befremdlich finde ich, daß den Beschäftigten in der Gastronomie dieser Schutz vorenthalten wird. Von den Belästigungen der Passivraucher ist seit Jahrzehnten die Rede, ohne daß Grundlegendes passiert. "Selbstverpflichtungen" sind wachsweich und ersetzen keine klare Entscheidung des Gesetzgebers.
Was ist Ihre Auffassung dazu?
Mit freundlichen Grüßen
C. Rosset
Sehr geehrter Herr Rosset,
vielen Dank für Anfrage bezüglich meiner Haltung zum Nichtraucherschutz. Bei mir rennen Sie da offene Türen ein.
Meine Fraktion und ich nehmen die Gesundheitsgefahren, welche von den im Tabakrauch enthaltenen Schadstoffen ausgehen, sehr ernst. Die Erkenntnis, dass Passivrauchen ein erhebliches, nicht zu verharmlosendes Gesundheitsrisiko darstellt, ist in unserer Gesellschaft und auf politischer Ebene angekommen. Aktuell stellt sich allen politisch Verantwortlichen die Frage, wie und in welchem Umfang der Schutz vor Passivrauchschadstoffen gesellschaftlich und juristisch korrekt geregelt werden kann.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, war eine Gruppe von SPD-Parlamentariern, zu denen auch ich gehörte, Ende des Jahres 2006 Initiator eines Antrages im Deutschen Bundestag zum Schutz vor Passivrauchen. Dieser Antrag wurde letztendlich von einer Mehrheit der SPD-Bundestagsfraktion unterstützt und unter der Drucksachennummer 16/2730 in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Zum jetzigen Zeitpunkt muss leider festgestellt werden, dass die Umsetzung des politischen Willens für mehr Nichtraucherschutz nicht so einfach ist, wie von vielen gewünscht. So legen die Fachministerien des Inneren und der Justiz geltendes deutsches Recht in der Weise aus, dass der Bundesgesetzgeber generelle Rauchverbote schwerlich aussprechen kann. Er kann dieses unstrittig in seinen und den ihm unterstellten Dienstellen, Räumlichkeiten etc. tun und wird dieses auch baldmöglichst umsetzen. Zentrale Regelungsprobleme gibt es im Gastronomiebereich, Verkehrsmitteln u. ä. Bereichen. So liegt das Gaststättenrecht im Regelungsbereich der Länder. Es ist unter Juristen strittig, inwieweit der Bundesgesetzgeber über gesetzliche Regelungen oder Verordnungen wie die Arbeitsstättenverordnung in diese Bereiche eingreifen kann, um einen Schutz vor Passivrauchschadstoffen zu erreichen.
Um im Interesse der Mehrheit unserer Bevölkerung zügig eine praktikable Lösung für den Schutz vor Passivrauchen zu erreichen, hat sich seit dem 22.1.2007 eine neu eingesetzte Facharbeitsgruppe mit der Problematik befasst. Ihr gehören Vertreter aller Bundesländer, des Ministeriums für Gesundheit sowie des Ministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft an. Sie hat zum Ziel, für die strittigen Regelungsbereiche u. a. der Gastronomie, Wege und einheitliche Standards zu finden, damit es in Deutschland zeitnah mehr bundesweit einheitlichen Schutz vor Passivrauchschadstoffen gibt. Ein Regelungsflickenteppich soll vermieden werden. Den Vorsitz in dieser Gruppe führt das Sozialministerium Niedersachsen. Am 6.2.2007 veröffentlichte Arbeitsergebnisse zeigen auf, dass sich die Facharbeitsgruppe für umfassende Rauchverbote in Anlehnung an die schwedischen Nichtraucherschutzregelungen auszusprechen scheint. Diese umfassen Rauchverbote im Gastronomiebereich bei bestehender Möglichkeit der Einrichtung von baulich klar getrennten Raucherräumen.
Die abschließende Entscheidung der Landesgesundheitsminister und Landesministerpräsidenten bleibt abzuwarten. Sie soll im März 2007 fallen.
Mit freundlichem Gruß
Gernot Erler