Frage an Gernot Erler von Pascal A. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Staatsminister Erler,
Auf Anfrage der LINKEN zum Einsatz von Uranmunition in Afghanistan antworteten Sie im Frühjahr dieses Jahres:
"Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu möglichen Einsatzorten bzw. -zeiten von Munition mit abgereichertem Uran in Afghanistan seit 2001 vor." Außerdem: "Der Bundesregierung wird ein Einsatz von Munition mit abgereichertem Uran nicht angezeigt. Eine Informationspflicht hierzu besteht nicht."
Wie muss man dann aber eine Anweisung verstehen, die als "VS - VERSCHLUSSACHE - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" deklariert ist? Sie stammt aus dem Verteidigungsministerium, ist mit der Jahresangabe 2003 datiert und trägt den Titel "Leitfaden für Bundeswehrkontingente in Afghanistan".
Das unabhängige Nachrichtenmagazin www.hintergrund.de beruft sich in seinem Artikel vom 17.10.2008 dabei auf die Aussage von Frieder Wagner (Journalist und Filmemacher), dem eine Kopie jenes Leitfadens vorliegt und aus dem er wie folgt zitiert:
Dort heißt es auf Seite 25 unter "1.3.3 Gefährdung durch DU-Munition": Bei der Operation "Enduring Freedom" zur Unterstützung der Nordallianz gegen das Taliban-Regime wurde durch US-Kampfflugzeuge u. a. auch panzerbrechende Brandmunition mit DU-Kern eingesetzt. Beim Einsatz dieser Munition gegen Hartziele (z.B. Pz, Kfz) entzündet sich das Uran auf Grund seiner pyrophoren Wirkung. Bei der Verbrennung entstehen besonders an und in den Zielen sesshafte toxische Stäube, die jederzeit aufgewirbelt werden können.
DU-Munition kann deshalb bei ungeschütztem Personal toxische und radiologische
Schädigungen hervorrufen:
+ Gefahr einer Schwermetallvergiftung
+ Gefahr durch sehr schwachen radioaktiven Strahler (... usw.usw)
Daher meine Frage: Haben Sie gelogen oder bestreiten Sie die Existenz dieses "Leitfadens"? Der komplette Artikel ist unter http://www.hintergrund.de/content/view/284/66/ zu finden.
Vielen Dank für Ihre Antwort