Frage an Gregor Gysi bezüglich Familie

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Gregor Gysi
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Frage von Ines K. •

Frage an Gregor Gysi von Ines K. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Gysi,
ich bemühe mich seit einiger Zeit für eine Fortbildung zur Familienhebamme,leider wird es in Berlin nicht unterstützt,so dass vom Berliner Hebammenverband keine Fortbildungen angeboten werden.Mittlerweile profitiert jedes Bundesland von der Arbeit durch Familienhebammen.
Warum wird ausgerechnet in Berlin,wo genug Potenzial vorhanden ist, diese wertvolle Arbeit nicht unterstützt und man stößt überall auf Barrieren !?
Ist dem Staat das Wohl der Kinder wirklich so egal?

freundliche Grüße Ines Kunze

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Sehr geehrte Frau Kunze,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 6.2., die ich an die zuständige Senatorin Frau Katrin Lompscher weitergeleitet habe.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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Sehr geehrte Frau Kunze,

ich habe die zuständige Senatorin in Berlin um Beantwortung Ihrer Frage
gebeten.
Mich erreichte nun folgende Nachricht, die ich an Sie weiterleite.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

"Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

In Ihrer Email vom 15.02.2010 leiteten Sie eine Bürgerfrage von Frau Ines Kunze an uns weiter. Als Referent der Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Katrin Lompscher bin ich gebeten worden die Anfrage zu beantworten. Dieser Bitte komme ich, verbunden mit dem Wunsch an Sie um Weiterleitung gerne nach.

Die Frage hatte die Unterstützungsleistungen des Landes Berlin zur Fortbildung von Familienhebammen zum Gegenstand. Hierzu kann ich Folgendes festhalten.

Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung als Hebamme ist die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs. Weiter ist Voraussetzung:
1. Der Realschulabschluß oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung oder
2. der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, sofern der Bewerber
a) eine mindestens zweijährige Pflegevorschule erfolgreich besucht hat oder
b) eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen hat
oder
3. die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer.

Im Land Berlin wird die Fortbildung zur Familienhebamme auf der Grundlage des Curriculums des Deutschen Hebammenverbandes durchgeführt. Der Stundenumfang beträgt 200 Stunden. Im Land Berlin wird diese Fortbildung (Erstausbildung muss der Beruf der Hebamme sein) über den Berliner Hebammenverband seit 2006 angeboten.
"Familienhebammen" führen neben ihrer eigentlichen Hebammentätigkeit beratende Aufgaben mit gefährdeten Schwangeren und jungen Familien durch. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Betreuung und Unterstützung von schwangeren Frauen und junger Mütter mit gesundheitlichen, sozialen oder psychosozialen Problemen. Die individuelle Begleitung und Unterstützung dieses Klientels kann bis zum maximal ersten Lebensjahr des Kindes erfolgen. (nach der Hebammengebührenordnung - Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V - können Hebammen generell bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Geburt die Frauen aufsuchen).

Im Rahmen der Reform des ÖGD und der verwaltungsübergreifenden Arbeit am Aufbau eines "Netzwerk Kinderschutz" wurde z.B. der Hauserstbesuch durch Sozialarbeiter/innen des ÖGD für alle Erstgebärenden sowie für Familien mit hohen Belastungsfaktoren festgeschrieben.

Darüber hinaus wurde in den Gesundheitsämtern - auf Ebene der leitenden Sozialarbeiter/innen im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst - die Funktion einer Koordinationsstelle Kinderschutz eingeführt, die künftig die Koordinierungstätigkeiten übernehmen wird. Die aufsuchende Arbeit wird weiterhin von Sozialarbeiter/innen übernommen, da die Bereiche, in denen Familien in erster Linie Unterstützung benötigen, sich meist nicht im medizinischen, sondern im sozialen/finanziellen Sektor befinden. Für die Arbeit mit schwieriger Klientel sind die Sozialarbeiter/innen besonders geeignet.

Die Berliner Landesjugendbehörde lehnt das Modell der Familienhebamme aus den aufgeführten fachlichen Erwägungen ab, weil es sich bei den Familienhebammen um keine Fachkräfte der Jugendhilfe handelt. Gerade für das Angebot der "Frühen Hilfen" sind Fachkräfte unerlässlich, um frühzeitig mögliche Gefährdungen des Kindeswohls erkennen und entsprechend reagieren zu können. Von daher werden in der Berliner Jugendhilfe sozialpädagogische Fachkräfte im Kinderschutz eingesetzt und auf diesem Wege die Aufgaben erledigt, die anderswo Familienhebammen versuchen zu übernehmen.

In der Hoffnung Ihre Frage beantwortet zu haben, verbleibt
Christian Petermann"

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