Frage an Gregor Gysi bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Gregor Gysi
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Frage von Sascha R. •

Frage an Gregor Gysi von Sascha R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo ich habe einige fragen

1. wenn das sogenante beschndeidungsgesetz in kraft tritt, gibt es eigentlich auch dann für die opfer möglichkeiten für schmerzensgeld oder schadensersatz, wenn diese volljährig sind? Da ja heute schon viele darunter zu leiden haben und weltweit 10000 juden dagegn sind.

2. es gibt den gleichhatsgrundsatz, da ja nur an jungen genitalverstümmelungen dürchgefürt werden dürfen, neigen sie dann eher dazu zusagen wir legalisieren die weibliche form auch oder meinen sie ob man dann doch lieber die genitalverstümmelung bei jungs und mädchen verbieten sollte. es gibt bereits forderungen zu weiblichen genitalverstümmelung, welche der männlichen enspricht dazu folgender link.

http://www.humanist-news.com/professor-fordert-legalisierung-von-genitalverstummelung-fur-madchen/

3 warum redet man eigentlich bei der männlichengenitalverstümmelung von beschmeidung ? da wird doch die komplettevorhaut amputiert. und damit gehen bis zu 20.000 nervenenden verloren.

4, wie stehen sie zur verantwortung in deutschland minderheiten zu schützen, wie zum beispiel jüdische gegner der sogenanten beschneidung und ihr recht aug körperliche unversehrtheit beschnitten wird?

5. warum klärt der bundestag die verfassungsrechtlichkeit der sogenanten beschneidung durch das bundesverfassungsgeriicht nicht ab ? dies würde doch eine ernorme rechtsicherheit schaffen. denn wenn das gesetz beschlossen ist könne immer noch strafanzeigen folgen und dann muss das bundesverfassungsgericht ohnehin entscheiden.

6 glauben sie das das sogenannte beschneidungsgesetz mit der verfassung vereinbar und dem kinderrechtskonvention ist?

7. natürlich müssen wir auf die jüdisch bevölkerung rücksicht nehmen, aber bedeutet das nicht das wir diplomatische gespräche führen müssen, anstatt etwas zu legalisieren wofür es keine einstimmige meinung gibt und dann die minderheiten darunter zu leiden haben?

mit freundlichen grüßen

Sascha Rode

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Sehr geehrter Herr Rode,

Ihre Fragen vom 8. November haben mich erreicht. Ich möchte sie kurz wie folgt beantworten:

Zu 1.:
Wenn ein entsprechendes Gesetz in Kraft tritt, handeln die Eltern und der Arzt rechtmäßig. Eine Klage auf Schadensersatz hinsichtlich Schmerzensgeld gegen sie kann dann keinen Erfolg haben.

Zu 2.:
Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen der Beschneidung von Mädchen und Jungen. Deshalb verlangt hier der Gleichheitsgrundsatz nicht die Zulässigkeit der Beschneidung bei Mädchen.

Zu 3.:
Es gibt zur Beschneidung bei Jungen sehr unterschiedliche Auffassungen. Viele Ärztinnen und Ärzte in anderen Ländern sind der Meinung, dass die Beschneidung sogar medizinische Vorteile erbringt. Im übrigen wird in der Regel nur ein kleiners Stück der Vorhaut beschnitten, nicht etwa die gesamte.

Zu 5.:
Der Bundestag hat nicht das Recht, Fragen vorab vom Bundesverfassungsgericht klären zu lassen.Erst wenn es ein Gesetz gibt, kann auf verschiedenem Wege eine Prüfung beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet werden.

Zu 6.:
Noch gibt es kein Beschneidungsgesetz. Es gibt zwei unterschiedliche Entwürfe. Änderungen sind noch nicht möglich. Noch wäre eine Einschätzung zur Frage der Verfassungsmäßigkeit und der Kinderrechtskonvention verfrüht. Allerdings ist die Beschneidung in vielen Ländern erlaubt, die der Kinderrechtskonvention beigetreten sind.

Zu 7.:
Zunächst geht es nicht nur um die jüdische, sondern auch um die islamische Bevölkerung. In beiden Religionen ist die Beschneidung von Jungen vorgesehen und wird sie auch praktiziert. Selbstverständlich muss man reden, dennoch ist die Bewegung von erwachsenen jüdischen und muslimischen Mändern gegen eine frühere Beschneidung eher gering. Auch das ist zu beachten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gysi

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