Frage an Gregor Gysi bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Gregor Gysi
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Frage von Claudiac J. •

Frage an Gregor Gysi von Claudiac J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

Das Thema "Zwangsbehandlung psychiatrisch auffälliger Personen" erweckt starke Emotionen und steht z.B. bei mir persönlich auf einer Stufe mit Hexenverfolgung, Holocaust, Euthanasie im Nationalsozialismus, Ausschaltung politischer Gegner in Diktaturen u.s.w.

Das Thema ist außerordentlich negativ besetzt.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich eindeutig gegen Zwangsbehandlung positioniert.

Es gibt zahlreiche aktuelle Skandale, wo Psychiatrie mißbräuchlich gegen unliebsame "querulatorisch" denkend und handelnde Bürger eingesetzt wurde, z. B. gegen Gustl Mollath oder die hessischen Steuerfahnder.

Es gibt keinen vernünftigen, menschlich vertretbaren Grund, eine Zwangsbehandlung gesetzlich einzuführen.

Das Hamburger Modell, durch das Zwangsmaßnahmen um 90 % gesunken sind, zeigt, daß es wirksame Alternativen gibt. Für die restlichen 10% halte ich die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten für ausreichend.

Meine Fragen lauten:
Warum wird im Bundestag ein so radikaler, menschenfeindlicher Gesetzentwurf zur Zwangsbehandlung diskutiert, wenn er aktuell verfassungsfeindlich ist und außerdem es mit dem Hamburger Modell eine wirksame und menschliche Alternative gibt?

Wieso sieht die Bundesregierung so plötzlich "dringenden Handlungsbedarf" darin, "Grundrechte der Betroffenen" per Gesetz abzuschaffen?

Frau Nahles erwähnte auf meine Fragen einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Kennen Sie den und wo kann ich ihn finden?

Wie ist Ihre persönliche Einstellung zu dieser Thematik?

Mit freundlichen Grüßen
Claudia Jurjanz

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Sehr geehrte Frau Jurjanz,

Ihr Schreiben vom 8. Januar hat mich erreicht. Unsere Fraktion wird diesbezüglich alternative Vorschläge unterbreiten. Tatsächlich sind Zwangsmaßnahmen nur in extrem wenigen Ausnahmefällen zulässig, wenn es zum Schutz der Gesundheit und des Lebens des Betroffenen oder einer bzw. eines anderen erforderlich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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