Guten Tag, wie stehen Sie bzw. Ihre Partei zu § 218 StGB? Würden Sie die aktuelle Regelung beibehalten oder ändern? Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau J.,
Ihre Nachricht vom 10. Juni hat mich erreicht.
Selbstverständlich würden wir den § 218 StGB streichen, weil es die Entscheidung der Frau selbst sein muss, ob sie eine Schwangerschaft austrägt oder nicht. Ins Strafrecht gehört diese Regelung bestimmt nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi
Weitere Fragen an Gregor Gysi
Es ist indiskutabel, was dort im Europaparlament verabschiedet und auch bei uns diskutiert wird
Natürlich halte ich die AfD für verfassungswidrig. Sollte aber der Antrag vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt werden, wüchse die AfD weiter an, weil sie ja dann vom höchsten Gericht Deutschlands legitimiert worden wäre.
Meine grundlegende Überzeugung ist: Die wichtigste Säule für ein verlässliches finanzielles Polster im Alter muss eine starke, verlässliche gesetzliche Rente sein. Eine Politik, die die gesetzliche Rente schwächt und die Menschen stattdessen in den spekulativen Krypto-Markt drängt, halten wir für gefährlich. Allerdings stimme ich Ihnen zu, dass immer eine gesetzliche Gleichbehandlung erforderlich ist.
Eine Mittelstandsfamilie muss in Deutschland auf alle Einnahmen im Durchschnitt Steuern und Abgaben in Höhe von 43 Prozent entrichten. Eine Milliardärsfamilie bezahlt auf alle Einnahmen im Durchschnitt 26 Prozent Steuern und Abgaben. So lange das nicht geändert wird, dürften keine Diskussionen über Kürzungen der Leistungen im Gesundheitswesen, Verschiebung des Renteneintrittsalters etc. geführt werden.
