Frage an Gregor Gysi bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Gregor Gysi
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Frage von Gerd W. •

Frage an Gregor Gysi von Gerd W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Als Mitglied einer konsumenschlichen Bürgerrechtsbewegung,möchte ich zwei Fragen an Herrn Gysi stellen:
Erstens: Warum wird das Bürgerrecht auf Meinungsfreiheit im Wahlgang nicht respektiert? Eine persönliche "Keine der Obengenannten"-Meinung, bezüglich der Vertrauenswürdigkeit des gesamten parteipolitischen Angebots, ist gegenwärtig im Wahlgang nicht erlaubt.Das deutsche Wahlgesetz verbietet dem deutschen Staatsbürger diese Meinung über das gegenwärtige politische Angebot in Deutschland im Wahlgang auszusprechen - Zuwiderhandlung wird mit dem Entzug des Wahlrechts bestraft, (Ungültige Stimmabgaben werden zwar mitgezählt , haben aber keinen Einfluß auf das Wahlergebnis.)Ist es nicht mein Bürgerrecht in der Bundesrepublik, K.D.O. “Keine der Obengenannten“ als legitimen Ausdruck meiner persönlichen Meinungsfreiheit,im Wahlgang auszusprechen? Eine K.D.O. Wahloption als Volksentscheid zu mehr Demokratie in Deutschland sollte auf jedem Wahlzettel als gesamtpolitische Aussage vorhanden sein.Damit auch jenen verzweifelten Bürgern mit sozialem Wissen und Gewissen,die den freiwilligen Wahlverzicht als politischen Statement benutzen mußten, wieder den Weg zur Wahlgang als sinnvoll betrachten können.
Zahlen: über 18 Millionen Nichtwähler bei der Bundestagswahl 2009)Quelle: "Der Bundeswahlleiter" Link: http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_09/ergebnisse/bundesergebnisse/ Und fast 27 Millionen Nichtwähler; 43% Wahlbeteiligung bei der Europawahl 2009 Quelle: "Der Bundeswahlleiter" Link:
http://www.bundeswahlleiter.de/de/
Herr Gysi, bitte teilen Sie uns Ihren Standpunkt mit,ob K.D.O. (Keine Der Obengenannten) verfassungsrechtlich als Meinungsfreiheit und damit als Wahloption mit gleichem Mehrheitsrecht im Wahlgang mitgezählt werden sollte.
Zweitens: Würden Sie ihrer Partei "Die Linke" empfehlen, eine K.D.O.-Wahlreform bzw. Verfassungsänderung durch einen obligatorischen Volksentscheid auf Bundesebene, einzuleiten.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Weiland,

Ihre Nachricht vom 15. Februar hat mich erreicht.
Natürlich können Sie ungültig stimmen, aber es ist halt keine Wahl. Dadurch scheidet kein Kandidat und keine Kandidatin für den Bundestag aus der Wahl aus. Daran wird sich auch nichts ändern lassen. Allerdings unterstreiche ich Ihre Auffassung, dass wir endlich Volksentscheide auf der Bundesebene zulassen müssen. Das werden wir auch wieder beantragen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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