Frage an Gregor Gysi bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Gregor Gysi
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Frage von Michael S. •

Frage an Gregor Gysi von Michael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

Studierende werden in dieser Frage faktisch ungleich behandelt und somit diskriminiert, denn nur die BAFÖG Empfänger können sich befreien lassen. Meine Landesvertretung teilte mir offen mit, dass solch eine öffentliche Diskriminierung bekannt sei und als gerechtfertigt angesehen werde. Man teilte mir mit, sollte man die Gruppe der Studierenden, welche nicht BAFÖG erhalten, auch eine Befreiungsmöglichkeit zugestehen, so würde man "gegen den Grundsatz der Lastengleichheit verstoßen" und somit den "zahlenden Bürgern zu Lasten gehen". Die Realität sieht aber zumeist anders aus.
Als Gegenbeispiel zu einem Studierenden, welcher 670 EUR BAFÖG erhält:

Einkommen durch Studienkredit: 500 EUR
abzüglich Miete:- 230 EUR
abzüglich Nahrungsmittel - 150 EUR
abzüglich Krankenversicherung -80 EUR
----------------------------------------
Zwischenergebnis=40 EUR

Wenn diese Studierenden noch monatlich die ca. 18 Euro zu entrichten hätten, wird es bedrohlich. Jegliche Befreiungsmöglichkeiten sind ausgeschlossen (weil keine Sozialleistungen) und Härtefallanträge werden unbegründet abgewiesen, da wenig Geld kein Grund für ein Härtefall darstellt. Sehen Sie solch eine Diskriminierung auch als Gerechtfertigt an?

Wie kann es sein, dass Landespolitker sowie Landesregierung nicht auf konkrete Fragen hierzu antworten, teils auch Aussagen verweigern und ignorieren?

Wie kann es sein, dass Politik und Gerichte eintönig über abschließende Befreiungstatbestände hinweisen und Anträge dahingehend ablehnen, wenn in einem X-beliebigen Bundesland die dortige Regierung mal ebenso den abschließenden Befreiungskatalog (§4 RVStV) umändert. (Vgl. www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1314829 )

Wir werden hier durch die Landespolitik ignoriert. Was sollen wir noch tun?

Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort!

M. Skirlo

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Skirlo,

Ihre Nachricht vom 5.September hat mich erreicht.

Zunächst können Sie natürlich versuchen, den Rechtsweg bis zum Bundesverfassungsgericht zu beschreiten, wenn Sie glauben, dass das Grundgesetz (z.B. die Gleichheit vor dem Gesetz) verletzt wird.
Außerdem können Sie sich an linke Fraktionen in bestimmten Bundesländern mit der Bitte wenden, dass dort Anträge für weitergehende Befreiungsmöglichkeiten gestellt werden.

Auf jeden Fall beschreiben Sie eine sehr enge finanzielle Situation, die dringend einer Hilfe bedarf.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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