Man kann, mit künstlicher Intelligenz Kunstwerke erzeugen, die schwer von menschlichen zu unterscheiden ist. Dies ist eine Gefahr für kreative Berufe. Haben sie vor diesbezüglich etwas zu unternehmen?

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Frage von Frederik S. •

Man kann, mit künstlicher Intelligenz Kunstwerke erzeugen, die schwer von menschlichen zu unterscheiden ist. Dies ist eine Gefahr für kreative Berufe. Haben sie vor diesbezüglich etwas zu unternehmen?

Sehr geehrter Herr Gysi,

Mit Neuralen Netzwerken, die auf Basis von Bilder, die im Internet gefunden wurden, trainiert werden, ist es möglich, auf Basis nur eines kurzen Textes ein vollständiges Kunstwerk in Sekunden zu erzeugen. Meiner Meinung nach hat dies Potenzial für großen Schaden an nicht nur digitaler Kunst, sondern auch an der generellen Kultur. Es wird schwer sein ein Kunstwerk von einem Menschen als solches zu identifizieren und somit wird die schwere Arbeit, die Künstler in ihre Bilder stecken in die Wertlosigkeit gezogen.

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich dies auch auf kreative Felder ausbreitet und die gesamte menschliche Kultur infrage stellt.

Meiner Meinung nach muss dieses Feld schnellstens reguliert werden, damit sich menschliche Kultur weiter ungehindert ausbreiten kann.

Auch ist es möglich, falsche Bilder von echten Menschen zu erzeugen. Das manipulative Potential solcher Bilder ist glaube ich klar.

Beispiel:
https://stablediffusionweb.com/

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für diese Fragestellung. Wir beobachten, dass Technologien, die allgemein als KI bezeichnet werden, in allen Lebensbereichen immer stärker eingesetzt werden, auch durch den Staat. Meist ist vielen Menschen dabei gar nicht bewusst, dass sie es mit einer KI zu tun haben oder sie wissen nicht recht, was eine KI genau kann oder auch beides. Der Staat setzt in seinen Verwaltungen bereits vielfach KI ein, wie eine Kleine Anfrage aus unserer Fraktion und die Antwort der Bundesregierung aus dem Januar dieses Jahres zeigen: https://dserver.bundestag.de/btd/20/004/2000430.pdf

Auch im Bereich Kunst und Kultur sowie Medien wird mit KI gearbeitet und experimentiert. Aus künstlerischer Sicht kann das sehr inspirierend sein und dazu anregen, sich aktiv mit der Technologie und ihrer Bedeutung für Mensch, Gesellschaft und auch Umwelt auseinanderzusetzen. Ich stimme Ihnen jedoch zu, dass die Technologie - wie jede andere Technologie auch - ebenfalls dazu genutzt werden kann, Schaden anzurichten mit weiteren unerwünschten Folgen. Im Bereich KI sehen wir dafür aktuell große Risiken, weil viele technische Fragen noch ungeklärt, soziologische Aspekte zu wenig erforscht und Anwendungsbereiche noch nicht ausreichend reguliert sind. Auf der EU-Ebene finden derzeit die letzten Verhandlungen für eine KI-Verordnung statt, die dann auch in Deutschland gelten wird.

Im Bereich Kunst, Kultur und Medien sind in der Tat Fragen nach der Urheberschaft und Echtheit von Inhalten von zentraler Bedeutung. Wir setzen uns dafür ein und fordern die Bundesregierung auf, in den Verhandlungen unter anderem auf folgende Aspekte hinzuwirken, die die Bereiche Kunst, Kultur und Medien betreffen:

- Es muss klar definiert sein, für welche Art von Anwendungen die KI-Verordnung gilt: Unserer Ansicht nach sollte diese Definition möglichst breit gefasst sein, um auch den Einsatz einfacher Algorithmen zu regulieren, insbesondere, wenn sensible Bereiche wie die öffentliche Verwaltung, die öffentliche Meinungsbildung oder auch Arbeitsverhältnisse betroffen sind

- Der Einsatz von KI und Algorithmen muss immer transparent gemacht werden, idealerweise sollte dazu erklärt werden, welche Kriterien oder Verfahrensweisen der Algorithmus oder das KI-System benutzt (soweit es möglich ist)

- Effekte von Algorithmen und KI in der Medienwelt wie Filterblasen, Echokammern, Deep Fakes (z.B. mit Hilfe von KI gefälschte Bilder und Videos) und Social Bots (automatisierte Inhalteverbreitung in sozialen Medien) sowie zur Marktmacht von Intermediären (z.B. Facebook) und die Einflüsse auf die politische Meinungsbildung müssen weiter erforscht werden, dafür sind offene Schnittstellen bei Anbietern reichweitenstarker Intermediäre für Wissenschaft und Aufsichtsbehörden zu schaffen.  

- Automatisch erstellte journalistische Inhalte sollten als solche gekennzeichnet werden  

- Die Kompetenz von Beteiligten, Empfehlungssysteme bewerten und künstlich erstellte bzw. falsche Inhalte erkennen zu können, sollte durch Bildungsmaßnahmen ausgebaut und verstetigt werden.

Gleichzeitig sehen wir Chancen beim Einsatz von Automatisierung und KI auf dem Weg in eine sozialere und nachhaltigere Zukunft: So kann eine gemeinwohlorientierte KI dabei unterstützen, Umweltschädigungen zu erkennen, um sie zu beseitigen, Verwaltungsprozesse zu beschleunigen oder auch Mobilität zu steuern. All dies braucht unserer Meinung nach einen transparenten und partizipativen Entwicklungsprozess dieser Verfahren, um Diskriminierungen und Kollateralschäden auszuschließen.

Was speziell die von Ihnen angesprochene Frage von KI-generierter Kunst angeht, erlaubt das deutsche Urheberrecht derzeit nicht, einem maschinell geschaffenen Werk eine rechtlich wirksame Urheberschaft einzuräumen. Allerdings kann die Erstellung und Veröffentlichung von Bildern, die auf Basis des Trainings mit urheberrechtlich geschützten Werken entstehen, durchaus eine Urheberrechtsverletzung sein, wobei die reine Nachahmung von Stilen grundsätzlich zulässig ist; wenn entsprechende Werke mit dem Namen der ursprünglichen Künstlerin bzw. des entsprechenden Künstlers beworben werden, kann außerdem eine Verletzung von Persönlichkeits- oder Markenrechten vorliegen. Dies wird derzeit in der Praxis nicht hinreichend beachtet.

Ich teile Ihre Sorge, dass die Verfügbarkeit KI-generierter Werke Auswirkungen, auch negativer Natur, auf Kunst und Kultur haben kann. Das müssen wir genau im Auge behalten. Ich glaube aber nicht, dass damit die menschliche Kultur bzw. Kunst als solche in Frage gestellt ist. Auch die Erfindung der Fotografie hat die Malerei verändert, aber nicht obsolet gemacht. Letztlich wird menschliche Kunst immer mehr sein als das, was sich auf eine funktionale Beschreibung reduzieren lässt oder in einem automatischen Verfahren nachgeahmt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Gysi

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