Antwort 15.07.2025 von Günter Rudolph SPD
Eine Änderung ist allerdings nur möglich, wenn sich die 16 Bundesländer darauf verständigen.
Eine Änderung ist allerdings nur möglich, wenn sich die 16 Bundesländer darauf verständigen.
Der geltende Leistungskatalog soll überprüft und bedarfsgerecht angepasst werden. Auch soll die Beihilfegewährung für gesetzlich Beihilfeberechtigte (sogenannte Sachleistungsbeihilfe) überprüft werden.