Wie stehen sie zur Helfergleichstellung?
Sehr geehrte Herr Wolf,
die Helfergleichstellung ist von zentraler Bedeutung für den Schutz und die Sicherheit unserer Gesellschaft. Bergwacht und Rotes Kreuz leisten – genau wie die Freiwillige Feuerwehr – unverzichtbare, oft lebensrettende Arbeit unter hohen persönlichen Belastungen. Daher ist es nur gerecht und notwendig, dass alle diese ehrenamtlichen Einsatzkräfte gleichgestellt und gleichwertig unterstützt werden.
Mit freundlichen Grüßen
David R.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für die Frage zur Helfergleichstellung. Ehrenamtliche im Bevölkerungsschutz leisten Unglaubliches, oft dann, wenn andere in Sicherheit gebracht werden müssen. Ihnen faire, klare und unbürokratische Rahmenbedingungen zu geben, ist für mich ein Anliegen.
1. Gleichstellung im Katastrophenfall: Ein großer Schritt ist bereits erreicht
Mit dem novellierten Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG) haben wir die Helferrechte der Hilfsorganisationen den Rechten der Feuerwehrangehörigen faktisch gleichgestellt, immer dann, wenn eine Katastrophe oder eine Außergewöhnliche Einsatzlage (AEL) vorliegt oder wenn die untere Katastrophenschutzbehörde Helferinnen und Helfer heranzieht.
Das bedeutet konkret:
- Freistellung am Arbeitsplatz
- Erstattung des Verdienstausfalls, bei Selbstständigen der Gewinnausfall
- Erstattung von Auslagen und Schäden
- umfassender Versicherungsschutz
- und das alles zuverlässig durch das Land finanziert.
Gerade der neue § 15 Absatz 2 sorgt dafür, dass es in der Praxis kaum noch Graubereiche gibt, ein wichtiger Fortschritt.
2. Unbürokratische Lösungen auch unterhalb von Katastrophe und AEL
Es gibt Einsätze, die nicht automatisch unter das LKatSG fallen, etwa punktuelle Unterstützungen im Rettungsdienst oder bei der Feuerwehr. Für diese Fälle wollen wir künftig Pauschalen einführen, die unabhängig vom konkreten Verdienstausfall gezahlt werden können. Das ist eine pragmatische, bürokratiearme Lösung und ich unterstütze sehr, dass dafür im nächsten Haushalt entsprechende Mittel angemeldet werden.
3. Wo wir weitergehen müssen
Für bestimmte kleinere Einsätze außerhalb des Katastrophenschutzrechts benötigen wir perspektivisch auch gesetzliche Freistellungsregelungen. Wenn sich zeigt, dass hier eine Freistellungspflicht der Arbeitgeber notwendig und zumutbar ist, sollten wir das im Rahmen einer kommenden Novellierung des Rettungsdienstgesetzes und Feuerwehrgesetzes angehen.
4. Ehrenamt
Das neue Gesetz ist nicht nur juristische Feinjustierung, es ist eine klare Anerkennung unserer Ehrenamtlichen. Dazu gehören auch:
- höhere Jahrespauschalen (von 130 € auf 180 €)
- bessere Fahrzeug- und Unterhaltspauschalen
- eine gestärkte landesweite Ausbildung
- sowie klare Regeln zu Kinderbetreuung, Pflegezeiten, und zum Einsatz von Spontanhelfern.
Die Helfergleichstellung ist für mich kein abstrakter Begriff, sondern ein Auftrag: Unsere Ehrenamtlichen brauchen bestmögliche Unterstützung, klare Rechte und verlässliche Bedingungen. Mit der Novelle des LKatSG haben wir einen großen Schritt geschafft, weitere Schritte gehen wir konsequent an. Denn der Bevölkerungsschutz steht und fällt mit den Menschen, die bereit sind, für andere da zu sein. Und diese Menschen verdienen unsere volle Rückendeckung.
