Frage an Günther-Martin Pauli von Klemens A. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Pauli,
wie ist Ihre Meinung zur geplanten Privatisierung der Gerichtsvollzieher?
Mit freundlichen Grüßen
Klemens Armborst
Sehr geehrter Herr Armborst,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich sehr gerne beantworte.
Aus meiner Sicht kommen Privatisierungen nur dann in Betracht, wenn sie wirtschafts-, struktur- und ordnungspolitisch sinnvoll sind. Darüber hinaus muss ein nachhaltiger Nutzen für das Land und seine Menschen zu erwarten sein. Schließlich müssen die Aufgaben auf einem zumindest vergleichbaren Niveau erfüllt werden.
Gegenwärtig ist die Situation im Gerichtsvollzieherwesen nicht zufrieden stellend. Unter der hohen Arbeitsbelastung leiden vor allem die Gerichtsvollzieher. Darüber hinaus führen die langen Verzögerungen bei den erforderlichen Zwangsvollstreckungen zu einer hohen Frustration bei den Gläubigern. Da aber ein effektives Gerichtsvollzieherwesen von grundlegender Bedeutung für einen funktionierenden Rechtsstaat ist, muss diese unbefriedigende Situation verbessert werden.
Daher hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein Reformmodell entwickelt, das eine Beleihung der Gerichtsvollzieher vorsieht. Das Modell wurde von der Justizministerkonferenz im Juni 2005 gebilligt.
Auch der Deutsche Gerichtsvollzieherbund hat im Mai 2003 mit überwältigender Mehrheit beschlossen, eine Privatisierung zu unterstützen. Denn dies sei ein innovatives und effektives Mittel, die Zwangsvollstreckung in Deutschland mit dem Ziel der Verbesserung der Effizienz zu reformieren.
Aus diesen genannten Gründen unterstütze ich die geplante Privatisierung. Da es sich allerdings um eine Bundeskompetenz handelt, müssen zuerst die rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene geändert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Günther-Martin Pauli MdL