Frage an Gustav Herzog bezüglich Soziale Sicherung

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Gustav Herzog
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Frage von Oskar W. •

Frage an Gustav Herzog von Oskar W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Herzog,

sie haben mir in meiner letzten Frage nicht geantwortet wieso ich trotz 45 Arbeitsjahren nahezu 20% von meiner Rente abgezogen bekomme.

Ich habe mit 14 Jahren in meinem Beruf als Maschinenbauer angefangen zu arbeiten. Mit 30 Jahren absolvierte ich meine Meisterprüfung und habe mit Sicherheit gutes Geld verdient.
Seit meinem 57. Lebensjahr bin ich nun in Altersteilzeit. Meine Altersteilzeit verläuft über den Zeitraum von 3 Jahren. Demzufolge gehe ich mit 60 in Rente. Daraus ergibt sich in meinem Falle eine Arbeitszeit von mindestens 45 Jahren, in denen ich in die Rentenversicherung einbezahlt habe.
Um meine anfängliche Frage besser nachvollziehen zu können gebe ich Ihnen nun ein anderes Beispiel.
Eine Person gleichen Alters hat sein Abitur absolviert, danach studiert und steigt mit 25 Jahren ins Berufleben ein. Er geht dann mit 65 Jahren in Rente. In seinem Falle ergibt sich also eine Arbeiszeit von 40 Jahren. Er kann somit ohne Abzug in Rente gehen, obwohl er 5 Jahre weniger in die Rentenkasse einbezahlt hat.

Erklären Sie mir bitte diese Ungerechitgkeit bzw. Ungleichbehandlung!

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SPD

Sehr geehrter Herr Weyrauch,

ob die von Ihnen zum Vergleich hinzu gezogene „Beispielperson mit Abitur“ weniger in die Rentenkasse eingezahlt in den 40 Beitragsjahren als z. B. Sie in 45 Jahren ist eine reine Hypothese. Ebenso die Annahme, diese Beispielperson bekäme als volle Altersrente gleich viel oder mehr ausgezahlt als Sie, der eine Rente mit Abschlägen auf Grund des Eintritts vor Erreichen des heute gültigen Altersgrenze von 65 Jahren bezieht.

Die Rentenhöhe bemisst sich nach den Beitragszeiten (auch freiwilligen), der Höhe der eingezahlten Beiträge und den weiteren rentenrechtliche Zeiten, zu denen vor allem Kindererziehungszeiten und Anrechnungszeiten (zum Beispiel schulische Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres) zählen. Gingen wir davon aus, Ihre Vergleichsperson hätte im Laufe ihres Erwerbslebens im Gesamtdurchschnitt das gleiche Einkommen wie Sie gehabt (und nur dann kann man vergleichen), so hätte sie in 40 Jahren real weniger in die Rentenkasse eingezahlt, weniger Beitragszeiten gehabt und damit einen geringeren Anspruch auf volle Altersrente als Sie- unter Umständen entsprächen die Bezüge dieser Person ab 65 den Bezügen, die ein Vorruheständler mit 45 Beitragsjahren ab 62 bezieht.

Ein weiterer Aspekt: wer früher in Rente geht, kann rein statistisch natürlich auch mit einer entsprechend längeren Rentenbezugsdauer rechnen! Auch das sollten Sie bei Ihren Überlegungen zur „Gerechtigkeit“ einbeziehen. Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt sind ja nicht aus Willkür heraus so geregelt!

Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de, individuelle Auskünfte über den für Sie zuständigen Rentenältesten.

Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog