Frage an Gustav Herzog bezüglich Soziale Sicherung

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Gustav Herzog
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Frage von Volker U. •

Frage an Gustav Herzog von Volker U. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

dem "Handelsblatt" vom 10.10.2012 konnte ich entnehmen, daß vor 15 Jahren die christlich-liberale Koalition das Rentenniveau auf 64 Prozent des Nettolohnes in 2030 abgesenkt hat. Die SPD damals in der Opposition hat vehement dagegen gestimmt. In 2004 hat die gleiche SPD in der Regierungsverantwortung, durch Einführung des RV-Nachhaltigkeitsfaktors das Rentenniveau auf sage und schreibe 43 Prozent des Nettolohnes in 2030 reduziert. Halten Sie dies für s o z i a l und warum wird der Kreis der Rentenversicherungspflichtigen nicht auch um Abgeordnete und Beamte erweitert?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ultes,

schön, wieder von Ihnen zu lesen! Ich hatte ja fast schon Entzugserscheinungen und begrüße es daher, dass Sie mal wieder in der vermeintlich unsozialen Wunde der SPD bohren möchten.

Zur Sache:

Das Rentenniveau bezeichnet das Verhältnis zwischen einer Netto-Standardrente (auch Eckrente genannt) und dem Netto-Durchschnittseinkommen aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigter im gleichen Jahr. Das Rentenniveau wird deshalb sowohl auf der Rentenseite (Wert der Beitragspunkte) als auch auf der Erwerbstätigenseite beeinflusst. Hohe Löhne heißt hohe Renten. Allerdings ist auch die jeweilige Anzahl der Rentenempfänger und der Beitragszahler zu berücksichtigen. Dieses Verhältnis wird sich deutlich zu Ungunsten der Erwerbstätigen verschlechtern. Die entsprechenden Zahlen zum Demografischen Wandel liegen schon lange auf dem Tisch und ich habe mich auf abgeordnetenwatch bereits am 20.12.2011 in meiner Antwort an H. W. darauf bezogen.

Dass das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern ebenso wie die Frage nach der wirtschaftlichen Entwicklung eine angemessen Teilhabe der Rentner an der Steigerung des Lebensstandards nicht einfach werden würde, war sogar schon bei der Debatte zur Einführung einer dynamisierten Rente bei der „Großen Rentenreform 1957“ Gegenstand der Diskussion. Schön nachzulesen in dem Artikel „Lange Debatten“ in der RHEINPFALZ vom 12.11.2012.

Die von Ihnen kritisierte Reduzierung des Rentenniveaus auf 43% ist weder politisches Wollen noch gesetzliches Ziel. Da liegen sie falsch! Ein Blick ins Gesetz hilft. §154 des SGB VI regelt in Absatz 3:

„Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften geeignete Maßnahmen (!!) vorzuschlagen, wenn

1. der Beitragssatz in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten in der mittleren Variante der 15jährigen Vorausberechnungen des Rentenversicherungsberichts bis zum Jahre 2020 20 vom Hundert oder bis zum Jahre 2030 22 vom Hundert überschreitet,

2. der Verhältniswert aus einer jahresdurchschnittlichen verfügbaren Standardrente und dem unter Berücksichtigung des Altersvorsorgeanteils zur zusätzlichen Altersvorsorge vorausberechneten jahresdurchschnittlichen Nettoentgelt (Nettorentenniveau) in der mittleren Variante der 15jährigen Vorausberechnungen des Rentenversicherungsberichts 67 vom Hundert unterschreitet; verfügbare Standardrente ist die Regelaltersrente aus der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten mit 45 Entgeltpunkten, gemindert um den durchschnittlichen Beitragsanteil zur Krankenversicherung, den Beitragsanteil zur sozialen Pflegeversicherung und die ohne Berücksichtigung weiterer Einkünfte durchschnittlich auf sie entfallenden Steuern.“

Klar ist damit, sollte der Wert PROGNOSTISCH erreicht werden, sind Maßnahmen dagegen einzuleiten! Also das genaue Gegenteil Ihrer Kritik. Danke für die Möglichkeit, das nochmal klarstellen zu können.

Zu Ihrer Frage, warum der Kreis der Rentenversicherungspflichtigen nicht auch um Abgeordnete und Beamte erweitert wird:
Abgeordnete, die keine eigenen Altersversorgungsansprüche erworben haben oder erwerben wollen, werden in der Gesetzlichen Rentenversicherung (nach-)versichert. Das gilt auch für Bundesbeamte, die z. B. in die Wirtschaft wechseln. Eine regelgerechte Ausweitung der Versicherungspflicht kann von mir aus erfolgen, aber warum denn? Sie dürfen nämlich nicht übersehen, dass jeder Beitragszahler irgendwann mal Leistungsempfänger wird. Und die Zahl der Beamten nimmt ab, die Zahl der Versorgungsempfänger nimmt zu. Das Problem der Demografischen Entwicklung wird damit in der Gesetzlichen Rentenversicherung nicht gelöst, sondern eher noch verstärkt.

Mit freundlichen Grüßen

Gustav Herzog