Frage an Gustav Herzog bezüglich Familie

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Gustav Herzog
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Frage von Oliver Z. •

Frage an Gustav Herzog von Oliver Z. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Herzog,

Die parlamentarische Versammlung des Europarates fordert mit heutigem Beschluss, Resolution 2079 (2015) vom 02.10.2015, die EU-Mitgliedsstaaten dazu auf, alle Eltern gleichzustellen, aus bestehenden Gesetzen alle Regelungen zu entfernen, die Eltern aufgrund ihres Standes ungleich behandeln, Doppelresidenz als Standart in ihre Gesetze aufzunehmen, in Gerichtsverfahren auf Eltern dahingehend einzuwirken, dass ein Wechselmodell das beste Interesse des Kindes sei, ebenso in Gerichtsverfahren Mediationen zu veranlassen, mehr Mediatoren auszubilden und einzusetzen (dazu wird auch explizit das Cochemer Modell genannt), sowie weitere Maßnahmen zur Gleichstellung aller Väter zu treffen.

Dies habe ich gerade in der englischen Vorabversion gelesen und hoffentlich auch richtig verstanden.

Sehen Sie da Verbesserungsbedarf für die aktuelle Rechtslage in Deutschland?

Mit freundlichen Grüssen aus Kaiserslautern,

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zimmer,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Familie. Sie erwähnen den Beschluss der parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 02.10.2015. Hierbei werden viele Empfehlungen zur Behandlung von Familien nach einem Trennungsfall der Eltern vorgeschlagen.

Der Beschluss thematisiert unter vielen anderen Aspekten auch das Wechselmodell. Auch die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich zurzeit mit dem Thema intensiv auseinander. Die Beratungen sind allerdings noch lange nicht beendet.

Bislang kann jedoch festgehalten werden, dass es sich um ein sehr komplexes Themenfeld handelt, bei dem ein Mangel an belastbaren Daten und Studien speziell für Deutschland besteht. Dies liegt unter anderem an der mangelnden Definition für das Modell. Es ist beispielsweise nicht klar, ab welcher Betreuungsaufteilung das Wechselmodell greifen soll. Deshalb bestehen Schwierigkeiten bei der Erfassung der tatsächlich betroffenen Familien, welche einer Gesetzesänderung immer zugrunde liegen muss. Es ist klar, dass die Regelungen aus anderen Ländern nicht einfach übernommen werden können und auch immer ein besonderes Augenmerk auf dem Schutz der minderjährigen Kinder liegen muss.

Da diese und auch viele andere im Beschluss aufgegriffenen Forderungen noch in der SPD-Fraktion diskutiert werden, kann ich Ihnen hierzu bislang keine abgeschlossene Position zum Thema weitergeben.

Mit freundlichen Grüßen

Gustav Herzog