Frage an Gustav Herzog bezüglich Verbraucherschutz

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Gustav Herzog
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Frage von Elisabeth P. •

Frage an Gustav Herzog von Elisabeth P. bezüglich Verbraucherschutz

Zur Abstimmung der Seuchenschutzverordnung:
Thema: Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Herzog,

jeder Virologe kann bestätigen, dass Viren gerade in enger Stallhaltung durch die dadurch entstehenden schnellen aufeinanderfolgenden Körperpassagen leicht zu höher pathogenen Formen mutieren (Gen-Drift), wie es z. B. auch in Niederlanden und Kanada geschah.

Herr Mettenleiter bestätigte mir mündlich am Rande einer Tagung , dass auch er davon ausgehe, H5N1 sei in einer südostasiatischen industriellen geschlossenen Tierhaltung entstanden. Der Impfstoff, den er entwickelt, braucht noch ca. 10 Jahre bis zur Marktreife - auch soll er gar nicht flächendeckend eingesetzt werden, sondern nur als "Ringimpfung" bei Ausbrüchen.
Die jüngsten Vorfälle zeigen klar, dass eine Stallpflicht vor H5N1 nicht schützt. Russland hat das Problem in den großen Ställen immer wieder und gibt offen zu, dass der Handel die Ursache ist, in Großbritannien, Tschechien, Frankreich und Deutschland selbst waren fast ausnahmslos große, geschlossene Stallanlagen betroffen. Der jüngste Fall deutet auf weitere unentdeckte Fälle hin, da die Tiere ja nicht starben und in
diesen Systemen ohnehin vor sich hin leiden (z. B. Augenentzündungen bei "Flugenten" durch fehlendes Badewasser).

Obgleich sich Ornithologen schon seit Jahren für eine strengere Kontrolle des legalen Handels und eindeutig gegen die Zugvogel-These aussprechen und sogar die FAO am 3.09.07 darauf hinwies, dss Wildvögel kaum, große Zuchanlagen aber in großem Ausmaß von H5N1 betroffen sind (Baseler Zeitung), soll jetzt eine Seuchenschutzverordnung erstellt werden, die Stallpflicht vorschreibt - die nur Alibi-Funktion erfüllt, vor Ausbrüchen in Stallsystemen - wie geschehen - nicht schützt und die Freilandhaltungen in den Ruin treibt!

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie sich dafür einsetzen werden, dass Freilandhaltungen weiterhin wirtschaftlich möglich bleiben und endlich die wirklichen Ursachen angegangen werden! Vielen Dank!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Petras,

vielen Dank für Ihre Frage vom 12. September, in der Sie mich bitten, mich auch in Zeiten von Aviärer Influenza für eine weiterhin wirtschaftlich mögliche Freilandhaltung von Geflügel einzusetzen.

Zunächst möchte ich anmerken, dass die artgerechte Freilandhaltung auch für mich die erstrebenswerteste Haltungsform von Geflügel ist. Dafür haben wir uns in den letzten Jahren und auch aktuell eingesetzt und viel in dieser Richtung bewegt. Ich möchte an dieser Stelle nur einige Beispiele nennen, um Ihnen dies zu verdeutlichen.

Vorab seien die, noch unter der rot-grünen Regierung getroffenen Entscheidungen zur Kennzeichnung von Eiern und das Käfighaltungsverbot erwähnt. Beide Entscheidungen hatten einen richtungsweisenden Charakter und gaben den Verbraucherinnen und Verbrauchern erstmals die Möglichkeit, in Folge der geschaffenen Transparenz, über die Nachfrage das angebotene Sortiment zu bestimmen.
Ebenso haben wir eine Übergangsregelung für Geflügelhaltende Betriebe geschaffen, dass Eier aus Freilandhaltung für einen Übergangszeitraum von zwölf Wochen ab Inkrafttreten des Aufstallgebots weiterhin als "Eier aus Freilandhaltung" gekennzeichnet werden dürfen, um mögliche Wettbewerbsnachteile zu verhindern.

Weiterhin wäre die Geflügelaufstallverordnung zu nennen, in der explizit Ausnahmen genannt werden, um die Freilandhaltung trotz Aufstallung zu gewährleisten.

Außerdem muss Stallhaltung nur zu Risikozeiten und in extra ausgeschriebenen Gebieten eingehalten werden, diese werden genau geprüft und haben auch Ihre Berechtigung, da im Gegensatz zu anderslautenden Meinungen, die Fakten relativ eindeutig dafür sprechen, dass die Mehrzahl der gefundenen Fälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln entdeckt worden sind, siehe dazu das Epidemiologisches Bulletin Nr. 08/2007 vom 17.09.07 des Friedrich-Löffler-Instituts. Wir Parlamentarier sind auf die Zuarbeit von Experten angewiesen, wir können nur das vorhandene Material interpretieren und danach handeln.

Als Schlussfolgerung möchte ich eines festhalten, es gilt die Aviäre Influenza, insbesondere den Subtypen H5N1 unter allen Umständen einzudämmen, damit eine Adaption und eine Verbreitung erst gar nicht erfolgen kann. Aus diesen Gründen wurden weitreichende Vorsichtsmaßnahmen ergriffen, die durch ein bundesweites Monitoring flankiert werden. Dieser getätigte Aufwand nimmt große personelle und finanzielle Ressourcen in Anspruch. Seien Sie versichert, dass versucht wird, die Auswirkungen im täglichen Miteinander mit Zugvögeln, heimischen oder Hausvögeln, Zuchtgeflügel in allen Betriebsgrößen so gering wie möglich zu halten, und es gilt, die Auswirkungen auf den Menschen zu verhindern.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Gustav Herzog