Frage an Gustav Herzog bezüglich Gesundheit

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Frage von Christian w. •

Frage an Gustav Herzog von Christian w. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Abgeordneter,

warum gelten die Abstandsregeln nicht in Bussen des Öffentlichen Verkehrs?
Morgens auf dem Weg zur Arbeit/Schule sind Millionen Menschen dicht zusammengedrängt nebeneinander, nirgends sind Abstandsregeln einzuhalten.
Sollten wir zum allgemeinen Bevölkerungsschutz die Nutzung des öffentlichen Bus und Bahn Verkehrs nicht lieber verbieten lassen, damit das Corona Virus sich durch Bus/Bahn Nutzung nicht mehr so einfach Millionenfach ausbreiten kann?

Sicher ist Ihnen dieses Thema als Bundestagsabgeordneter hinlängst bekannt und sie arbeiten bereits unermüdlich an einer Lösung bzw einem notwendigen Verbot um unser aller Gesundheit zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Winkelmann

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Sehr geehrter Herr Winkelmann,

einen 100%igen Schutz vor Infektionen im Alltag mit Covid 19 kann derzeit keine einzelne Maßnahme gewährleisten. Jedoch kann eine kluge Kombination verschiedener Maßnahmen sehr gute Präventionsmöglichkeiten und eine gute Nachverfolgbarkeit bei Infektionsketten bieten. Welche Maßnahmen gibt es? Neben den unter AHA bekannten Maßnahmen (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) sind bei geschlossenen Räumen das regelmäßige Lüften bzw. eine gute Abluft/Klimaanlage wichtig. Neben den Alltagsmasken gibt es auch die sg. FFP2 und FFP3 Masken, die für die Träger wie auch für das Umfeld einen nochmals besseren Schutz als die Alltagsmasken bieten. Des Weiteren wurde die Corona-Warn-App von der Bundesregierung entwickelt und allen Smartphonebesitzern kostenlos zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung gestellt, um mögliche Infektionsketten zwischen Unbekannten leichter und frühzeitig aufzeigen zu können.

In öffentlichen Verkehrsmitteln kann in der Tat nicht immer der Mindestabstand gewährleistet werden. Genau aus diesem Grund gilt in allen Bundesländern und auch im öffentlichen Fernverkehr eine Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske - tragen zwei Menschen jeweils eine Mund-Nasen-Bedeckung, sinkt das Risiko einer Ansteckung von sehr hoch (was bei zwei Menschen ohne Maske der Fall wäre) auf gering- selbst bei Nähe unter 1,5 m . Durch die Klimaanlagen und ein regelmäßiges Öffnen aller Türen beispielsweise in Bussen und S-Bahnen ist zudem der stetige Luftaustausch gegeben. Als drittes Element kommt die Corona-Warn-App zum Tragen, die ihren vollen Nuten entfalten kann, wenn möglichst 2/3 aller Menschen, die im öffentlichen Raum unterwegs sind diese auch auf ihrem Telefon geladen und aktiviert haben. In dieser Kombination sehe ich durch die Kontaktverfolgung einen guten Schutz der Fahrgäste des ÖPNV gegeben. Wie gesagt- einen absoluten Schutz kann es nicht geben.

Aber spielen wir doch gerne mal das von Ihnen angeregte Verbot der Nutzung des ÖPNV durch. Die gesamte Personenbeförderung müsste individuell erbracht werden, also vor allem mit dem PKW. Dies hätte nicht nur (gerade im Berufsverkehr) einen Verkehrskollaps auf den Straßen zur Folge (als Hamburger brauchen Sie sicher keine Phantasie, um sich diesen Kollaps vorzustellen), sondern würde zwangsläufig auch zu Fahrgemeinschaften in PKWs führen, bei denen ebenso wenig immer die Mindestabstände wie im ÖPNV eingehalten werden könnten. Was also wäre der Nutzen gegenüber dem ÖPNV mit Maskenpflicht? Keiner - weder logistisch, noch epidemiologisch.

Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog