Warum haben Sie sich gegen die Verlängerung der ermäßigten Mehrwertsteuer in der Gastronomie ausgesprochen? Was haben Sie gegen eine faire einheitliche Besteuerung von Speisen?

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Hagen Reinhold
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Frage von Ralf S. •

Warum haben Sie sich gegen die Verlängerung der ermäßigten Mehrwertsteuer in der Gastronomie ausgesprochen? Was haben Sie gegen eine faire einheitliche Besteuerung von Speisen?

Sehr geehrter Herr Reinhold,
viele Gastronomen im Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern sind sehr Enttäuscht über Ihren aktiven Einsatz gegen die faire Besteuerung von Speisen.
Wir erwarten, dass Essen steuerlich gleich behandelt wird, unabhängig
von der Art der Zubereitung und des Verzehrortes.
Es ist für uns eine Frage der Steuergerechtigkeit, der Wertschätzung und der Zukunftssicherung unserer Familienbetriebe und Restaurants.
Mit freundlichem Gruß
Ralf Schlüter

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr. S.,

wir setzten uns nicht aktiv für eine stärkere Besteuerung der Gastronomie ein. So hat sich die FDP-Bundestagsfraktion mit Zustimmung zum 3. Corona-Steuerhilfegesetz für die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auch für Speisen in der Gastronomie bis Ende 2022 ausgesprochen. Auch die FDP MV hat sich nicht gegen eine Absenkung ausgesprochen, ganz im Gegenteil: Unseren Pressemitteilungen war zu entnehmen, dass wir die Branche unbedingt unterstützen wollen und werden.

Grundsätzlich glaube ich aber jedoch, dass es sinnvoller wäre, die Ausnahmetatbestände bei der Mehrwertsteuer insgesamt auf den Prüfstand zu stellen. Statt nur befristet abzusenken, sollte man überlegen den Mehrwertsteuersatz auf einem niedrigeren Niveau zu vereinheitlichen.
Schließlich ist die Besteuerung der Speisen mit Verzehr an Ort und Stelle mit einem Steuersatz von 19 % ja schon die Ausnahme von der Ausnahme, nach der Lebensmittel grundsätzlich mit 7% besteuert werden. Auch die Tatsache, dass Getränke in der Gastronomie weiterhin einer 19-prozentigen Besteuerung unterliegen, entlastet nicht und schafft sogar noch einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Insofern wäre es auch im Sinne des Bürokratieabbaus, wenn Lebensmittel und Speisen dauerhaft und unabhängig davon, wo sie verzehrt werden, einheitlich mit dem niedrigeren Umsatzsteuersatz besteuert werden.

Eine Rückkehr zu der Besteuerung, die wir vor Corona hatten, ist aus meiner Sicht nicht erstrebenswert und administrativ auch unnötig aufwendig. Lieber wäre mir ein einheitlicher Steuersatz als zig Dokumentationen und Aufzeichnungen, um nachweisen zu können, wer nun an Ort und Stelle verzehrt hat und wer stattdessen die Speisen mitgenommen hat. Wir sollten die kommende Legislaturperiode daher nutzen, um unser Steuersystem zu vereinfachen und "auszumisten". Dazu gehört übrigens auch, Bagatellsteuern wie die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer, die Biersteuer oder die Kaffeesteuer abzuschaffen.

Mit den besten Grüßen

Ihr Hagen Reinhold