Einbürgerung trotz Eltern mit §24 und Hilfe von Sozialamt (SGB XII)

Hakan Demir
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Frage von Natalie T. •

Einbürgerung trotz Eltern mit §24 und Hilfe von Sozialamt (SGB XII)

Sehr geehrte Herr Demir, kann der Fakt das meine Eltern-Rentner in Deutschland nach dem §24 bei mir leben meine Einbürgerung negative beeinflüßen. Ich bin ziemlich gut integriert (habe Master in IT in Deutschland und arbeite erfolgreich), aber meine Eltern können nicht bis Kriegsende nach Hause, obwohl wollen. Ich danke Ihnen im Voraus für Antwort. LG Natalie

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau T.,

die Voraussetzung, den Lebensunterhalt zu decken, gilt für "sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen". Die Unterhaltspflicht von Kindern für deren Eltern ("Elternunterhalt") greift nur bei sehr hohen Einkommen und auch dann nie soweit, dass Sie als erwerbstätige Tochter dadurch so stark belastet würden, dass Sie die für die Einbürgerung notwendige Lebensunterhaltssicherung nicht mehr tragen könnten. 

Für eine genaue Betrachtung Ihres Falls würde ich Ihnen empfehlen, sich von der zuständigen Behörde oder einer sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) in Ihrer Nähe beraten zu lassen: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

 

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