Frühere Aufenthaltszeiten können auch nach der letztjährigen Reform weiterhin anerkannt werden. Das ist aus meiner Sicht auch richtig
Die doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit bleibt bestehen. Das ist ja auch so im Koalitionsvertrag festgehalten worden. Die einzige Änderung wird kommen, dass die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren wegfallen wird, es bleibt bei der Einbürgerung nach fünf Jahren.
Ein solcher Kompromiss kann aus meiner Sicht die Debatte versachlichen und die tatsächlichen - in meiner Erwartung positiven - Aspekte der Reform zur Geltung kommen lassen.
Es gibt in einem Sozialstaat Situationen, in denen man aus guten Gründen auf Unterstützung durch die Gemeinschaft angewiesen ist, und der Anspruch und die Inanspruchnahme der Unterstützung sollten nie dazu führen, dass Menschen keine Chance mehr auf Einbürgerung und damit auf demokratische Gleichberechtigung haben.
Die Einbürgerung nach 3 Jahren ist mit höheren Ansprüchen an die Lebensunterhaltssicherung verbunden als die Einbürgerung nach 5 Jahren.
Die Thematik ist uns wie Sie sagen bekannt. Ich habe dies auch meinen Kolleg:innen weitergegeben, die in dieser Sache zuständig sind.