Momentan ist es so, dass die lokalen Behörden in Ihrem konkreten Fall schauen, ob Sie den Sozialleistungsbezug "selbst zu vertreten haben". Es ist also kein pauschaler Ausschlussgrund, sondern die Behörden prüfen die Lebenssituation im Einzelfall.
Antwort 28.07.2023 von Hakan Demir SPD
Antwort 11.07.2023 von Hakan Demir SPD
Wenn Ihr Herkunftsland, z.B. Tadschikistan, es erlaubt, eine zweite Staatsangehörigkeit anzunehmen, werden Sie sich in Deutschland einbürgern lassen können, ohne Ihre alte Staatsangehörigkeit aufzugeben
Antwort 12.07.2023 von Hakan Demir SPD
Das Ziel der Chancenkarte ist es, dass sich Menschen bereits während der Arbeitssuche mit Ihren Kindern in Deutschland aufhalten können
Antwort 11.07.2023 von Hakan Demir SPD
Einen Ausschluss bestimmter Länder wird es nicht geben
Antwort 11.07.2023 von Hakan Demir SPD
Sobald das neue Gesetz in Kraft ist, sollten Sie auch bei laufender Entlassungsprozedur Ihre alte Staatsangehörigkeit behalten können sollen
Antwort 07.07.2023 von Hakan Demir SPD
Einbürgerungszusagen sind in der Regel ein Jahr gültig.