Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes werden die Voraufenthaltszeiten auf fünf Jahre (bei "besonderen Integrationsleistungen" auf bis zu drei Jahre) gesenkt. Die weiteren Voraussetzungen wie ein rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt, Sicherung des Lebensunterhalts und Deutschkenntnisse bleiben weiterhin bestehen.
Antwort 08.12.2022 von Hakan Demir SPD
Antwort 08.12.2022 von Hakan Demir SPD
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Antwort 08.12.2022 von Hakan Demir SPD
Die Umsturzpläne der Reichsbürgergruppe haben uns alle schockiert. Sie unterwandern die Demokratie, wollen sie abschaffen.
Antwort 09.12.2022 von Hakan Demir SPD
Die Staatsangehörigkeit der Eltern kann dabei beibehalten werden, da wir ja gleichzeitig die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen.
Antwort 16.02.2023 von Hakan Demir SPD
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird.
Antwort 24.01.2023 von Hakan Demir SPD
Wir werden mit der Staatsangehörigkeitsreform nicht nur die Mehrstaatigkeit ermöglichen, sondern auch die Fristen und Hürden für die Einbürgerung insgesamt senken