Sie hatten während Ihres Bundesfreiwilligendienstes ja einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland. Dieser wird Ihnen als Voraufenthaltszeit anerkannt.
Es gibt weiterhin Wege zur Einbürgerung, auch für Personen, die beispielsweise wegen der Pflege eines Angehörigen nicht erwerbstätig sind. Allerdings erfordern diese Wege eine gute Begründung.
Leider kann ich Ihnen noch keine Updates zur Abschaffung des Sprachnachweises beim Ehegatt:innen-Nachzug nach Deutschland geben.
Ein bestimmter Bildungsabschluss ist nicht notwendig, um eingebürgert werden zu können - das war bereits vor der aktuellen Staatsangehörigkeitsreform so und wurde auch mit der Reform nicht geändert.
Wenn das Gesetz zum 27. Juni 2024 in Kraft getreten ist, wird der vollständige Text auch auf der Seite des Bundesamtes für Justiz verfügbar sein
Im Koalitionsvertrag hatten sich die Ampelpartner darauf verständigt, bei der Alkohol- und Nikotinprävention verstärkt auf Aufklärung mit besonderem Fokus auf Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen zu setzen und die Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol, Nikotin und Cannabis zu verschärfen