Antwort 28.07.2026 von Hakan Demir SPD
Bei der Frage, ob Sie für sich und Ihre Familienangehörigen den Lebensunterhalt selbstständig bestreiten können, sind alle Einkünfte, Vermögen und Schulden anzugeben.

©Max Neudert
Bei der Frage, ob Sie für sich und Ihre Familienangehörigen den Lebensunterhalt selbstständig bestreiten können, sind alle Einkünfte, Vermögen und Schulden anzugeben.
Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass die psychotherapeutische Versorgung dauerhaft gestärkt und wirtschaftlich verlässlich ausgestaltet wird.
Gerade die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen psychotherapeutischer Praxen und die Sicherstellung einer verlässlichen Versorgung müssen auch künftig im Mittelpunkt unserer gesundheitspolitischen Entscheidungen stehen.
Nach ihrer Rechtsauffassung wird durch die Streichung der Angemessenheitsprüfung keine gesetzliche Mindestvergütung für psychotherapeutische Leistungen abgeschafft.