Frage an Hans-Jörn Arp bezüglich Kultur

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Hans-Jörn Arp
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Frage von Renate R. •

Frage an Hans-Jörn Arp von Renate R. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Arp,

Sie antworten mir freundlicherweise am 17.11.2011: Auszug „Wird der Prozess aber gerade im Bereich der Privathaushalte vereinfacht, wird dies nicht ohne Auswirkungen auf die GEZ bleiben.“ Welche Auswirkung würden Sie hier als vorteilhaft für den Gebührenzahler sehen? Das er jetzt nicht mehr nur das bezahlen muß was er in Anspruch nimmt sondern pauschal abkassiert wird?

Sie lassen mich wissen: „Allerdings ist die Finanzierungssystematik der neuen sog. "Haushaltsabgabe" nicht unüblich. Auch bei Krankenversicherungen, anderen Sozialversicherungen oder z.B. bei Semesterbeiträgen zu einem Studentenwerk wird ja für die Möglichkeit gezahlt, Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Auch viele steuerfinanzierte Infrastrukturen, z.B. Straßen, Feuerwehren oder die Polizei (etc.) werden im Wesentlichen gegenleistungsunabhängig finanziert.“

Hier so meine ich verwechseln Sie Birnen mit Äpfel. Die Polizei und z.B. der Straßenbau sind Steuer und nicht abgabenfinanziert. Auch die Krankenversicherung ist wie das Wort sagt versicherungsfinanziert. Als Abgeordneter werden Sie das wissen. Das Steuern nicht direkt Leistungsbezogen eingesammelt werden. Das ist nicht gut es sind eben Steuern. Aber Abgaben? Abgaben erfordern nachweisbare und abrechenbare Leistung! Die Rundfunkanstalten sind Wirtschaftsunternehmen und da kann der welcher diese Leistung in Anspruch nimmt auch erwarten das er nur diese Leistung bezahlen muß! Alles andere sind versteckte Steuererhöhungen. Halten Sie als gewählter Volksvertreter solche heimliche Steuererhöhung am Gesetz vorbei für gerecht?
Ich bitte Sie höflichst um eine mir verständliche Antwort.

Mit freundlichem Gruß
Renate Radunski

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CDU

Sehr geehrte Frau Radunski,

ich denke nicht, dass ich Äpfel mit Birnen verwechsele. Ich habe lediglich Beispiele für Gemeinschaftsaufgaben gegeben, bei denen die Finanzierung ebenfalls nicht auf eine konkrete Leistung, sondern auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leistungen abstellt. Die neue vereinfachte Systematik beruht auf einem Gutachten des Bundesverfassungsrichters a.D. Prof. Paul Kirchhof und ist - bei allen unterschliedlichen politischen Auffassungen - jedenfalls verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Ich sehe auch nicht, dass in dem Systemwechsel eine "Steuererhöhung" (zumal "versteckt") liegt. Es ist unser erklärtes Ziel, dass der Betrag pro Privathaushalt - für Sie als Bürger - bei höchstens 17,98 Euro stabil bleiben soll. Das ist möglich, weil durch die Reform - auch vom Verwaltungsaufwand her - einiges einfacher wird. Und natürlich werden über die "Haushaltsabgabe" auch mehr "Schwarzseher" mit ins Boot genommen, die sich derzeit nicht an der Finanzierung beteiligen. Es gibt Zahlen aus 2010, wonach zum Beispiel in Berlin einen Spitzenwert von 22 % "Schwarsehern" erreicht wird. Das ist - selbst wenn der Wert nur halb so hoch wäre - schlicht ungerecht und wird künftig so nicht mehr möglich sein. Wenn es also auch hierdurch zu einem Mehraufkommen kommt, kann und sollte man dieses für Beitragssenkungen nutzen. Auf eine Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion möchte ich noch hinweisen ( http://www.cdu.ltsh.de/content/presse/pressemeldungen/2011-10-25_Dr_Christian_von_Boetticher_2527.html ).

Die Ratifikation des Staatsvertrags ist in den meisten Bundesländern bereits abgeschlossen und wird von einer breiten demokratischen Mehrheit getragen - so auch in Schleswig-Holstein. Dabei ist es auch nicht so, dass wir jeder Entwicklung bei der Mittelverwendung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks völlig unkritisch gegenüber stehen. Wir verbinden aber mit dem aktuellen Reformschritt insgesamt mehr Vorteile als Nachteile. Vielleicht sollten wir diese unterschiedlichen Bewertungen denn auch so stehen lassen.

Mit freundlichen Grüßen,

Hans-Jörn Arp